Richtlinie Mobiltelefonie und Abonnement
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6
Beschaffung1) 1 Bewilligung: Mitarbeitende nach Art. 2 Abs. 1, die die Kriterien gemäss Art. 5 Abs. 1 erfüllen, können die Anschaffung eines mobilen Geräts (Profil IV), den Unterstützungsbeitrag (Profil II+III) oder die Übernahme des Push- Diensts für Outlook (Profil I) bei ihrem Vorgesetzten beantragen. Mitarbeitende nach Art. 2 Abs. 4 und Art. 3 wählen selbständig zwischen dem Hauptangebot und dem Rückfallangebot. Wird ein geschäftliches Gerät benötigt, erfolgt der Entscheid über das Gerät durch die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten in Absprache mit der Fachstelle Lean & digitale Innovation. Die durchschnittliche Lebensdauer eines mobilen Geräts beträgt mindestens drei Jahre, ein Ersatz bei geschäftlichen Geräten erfolgt demnach frühestens nach drei Jahren oder bei nicht selbst verschuldetem Defekt. 2 Nach der Bewilligung bzw. der erfolgten Wahl erfolgt die Erfassung der Bestellung im Intranet (Informatik => NatelGo => Eintritte in NatelGo) Die Bestellung des Push-Diensts erfolgt durch die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten via Mail an den Servicedesk der ITSH. 3 Mitarbeitende, die einen Unterstützungsbeitrag für ihr privates Mobiltelefon erhalten, bekommen diesen monatlich mit der Lohnzahlung überwiesen. Beitrag für Smartphone Fr. 30.-/Mt. (Basis Beitrag an Abo Fr. 20.- + Amortisation Smartphone Fr. 10.-) Mobiltelefon Fr. 15.-/Mt. (Basis Beitrag an Abo Fr. 10.- + Amortisation Mobiltelefon Fr. 5.-)
Art. 6
Beschaffung1) 1 Bewilligung: Mitarbeitende nach Art. 2 Abs. 1, die die Kriterien gemäss Art. 5 Abs. 1 erfüllen, können die Anschaffung eines mobilen Geräts (Profil IV), den Unterstützungsbeitrag (Profil II+III) oder die Übernahme des Push- Diensts für Outlook (Profil I) bei ihrem Vorgesetzten beantragen. Mitarbeitende nach Art. 2 Abs. 4 und Art. 3 wählen selbständig zwischen dem Hauptangebot und dem Rückfallangebot. Wird ein geschäftliches Gerät benötigt, erfolgt der Entscheid über das Gerät durch die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten in Absprache mit der Fachstelle Lean & digitale Innovation. Die durchschnittliche Lebensdauer eines mobilen Geräts beträgt mindestens drei Jahre, ein Ersatz bei geschäftlichen Geräten erfolgt demnach frühestens nach drei Jahren oder bei nicht selbst verschuldetem Defekt. 2 Nach der Bewilligung bzw. der erfolgten Wahl erfolgt die Erfassung der Bestellung im Intranet (Informatik => NatelGo => Eintritte in NatelGo) Die Bestellung des Push-Diensts erfolgt durch die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten via Mail an den Servicedesk der ITSH. 3 Mitarbeitende, die einen Unterstützungsbeitrag für ihr privates Mobiltelefon erhalten, bekommen diesen monatlich mit der Lohnzahlung überwiesen. Beitrag für Smartphone Fr. 30.-/Mt. (Basis Beitrag an Abo Fr. 20.- + Amortisation Smartphone Fr. 10.-) Mobiltelefon Fr. 15.-/Mt. (Basis Beitrag an Abo Fr. 10.- + Amortisation Mobiltelefon Fr. 5.-)
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.