Richtlinie Mobiltelefonie und Abonnement
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 7 Tablet wie Smartphone
Kosten 1 Den Bereichen werden folgende Kosten verrechnet: a) Geschäftliche Geräte − NatelGo-Abonnement gemäss Auswahl − Handlingkosten − Gerätekosten gemäss Auswahl − Push-Dienst b) Private Geräte − Unterstützungsbeitrag − Push-Dienst 2 Die von den Mitarbeitenden verursachten Kosten aus privater Nutzung geschäftlicher Geräte sind den Abteilungen zurückzuzahlen: a) Privater, nicht im Abo enthaltener Telefonie- und Datenverkehr. b) Privater Telefon- und Datenverkehr im Ausland. c) Gewählte Optionen (wie Travel), die bei Verwendung des Mobiltelefons im Ausland in Rechnung gestellt werden. Richtlinie Mobiltelefonie und Abonnemente 311.9 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Januar 2025) 7 3 Die Rückzahlungen sind der Kostenart 436.100 (Rückerstattung von Kosten) gutzuschreiben. Die Vorgesetzten stellen die Überprüfung der Rückzahlung sicher. 4 Bei einer regelmässigen privaten Nutzung geschäftlicher Geräte können die Kosten über die Funktion "Fringe Benefit" geteilt werden. Bei "Fringe Benefit" wird vereinbart, welche Kosten die Stadt übernimmt (Rechnung an Stadt) und welche Kosten vom Mitarbeitenden zu übernehmen sind (Rechnung an Mitarbeitenden). Diese Funktion kostet Fr. 1.50 pro Monat pro Abonnement.
Art. 7 Tablet wie Smartphone
Kosten 1 Den Bereichen werden folgende Kosten verrechnet: a) Geschäftliche Geräte − NatelGo-Abonnement gemäss Auswahl − Handlingkosten − Gerätekosten gemäss Auswahl − Push-Dienst b) Private Geräte − Unterstützungsbeitrag − Push-Dienst 2 Die von den Mitarbeitenden verursachten Kosten aus privater Nutzung geschäftlicher Geräte sind den Abteilungen zurückzuzahlen: a) Privater, nicht im Abo enthaltener Telefonie- und Datenverkehr. b) Privater Telefon- und Datenverkehr im Ausland. c) Gewählte Optionen (wie Travel), die bei Verwendung des Mobiltelefons im Ausland in Rechnung gestellt werden. Richtlinie Mobiltelefonie und Abonnemente 311.9 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Januar 2025) 7 3 Die Rückzahlungen sind der Kostenart 436.100 (Rückerstattung von Kosten) gutzuschreiben. Die Vorgesetzten stellen die Überprüfung der Rückzahlung sicher. 4 Bei einer regelmässigen privaten Nutzung geschäftlicher Geräte können die Kosten über die Funktion "Fringe Benefit" geteilt werden. Bei "Fringe Benefit" wird vereinbart, welche Kosten die Stadt übernimmt (Rechnung an Stadt) und welche Kosten vom Mitarbeitenden zu übernehmen sind (Rechnung an Mitarbeitenden). Diese Funktion kostet Fr. 1.50 pro Monat pro Abonnement.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.