Beitragsverordnung für das Kultur- und Kongresszentrum Thun (KKThun)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 7
1 Für Förderveranstaltungen, die nach Inkrafttreten der Änderung vom 22. März 2023 durchgeführt werden, gelten die neuen Bestimmungen. 2 Die bisherigen Bestimmungen behalten jedoch ihre Gültigkeit, wenn zwischen Betreiberin und Veranstalterin oder Veranstalter vor Inkrafttreten der Änderung eine verbindliche Vereinbarung auf der Grundlage der bis 30. April 2023 geltenden Bestimmungen vorliegt. 3 Die Betreiberin ist in solchen Fällen jedoch auf Anfrage der Veranstalterin oder des Veranstalters mindestens vier Wochen vor Durchführung der Veranstaltung verpflichtet, die Nutzung des KKThun nach den neuen Ansätzen zu offerieren. Thun, 4. April 2018 Namens des Gemeinderates Der Stadtpräsident: Lanz Der Stadtschreiber: Huwyler Müller 1 Eingefügt am 22.3.2023 Übergangs- und Schlussbestimmungen Übergangsbestimmung zur Änderung vom 22.3.2023 4 423.22 Anhang1 Preise und Beiträge (Art. 3 und 4) Nr. Raum Anlass Infrastruktur Maximalpreis Maximaler Beitrag Kat. 1 Kat. 2 1 Schadausaal 1 Veranstaltung (Nutzungsdauer max.12 Std.)* Saal, Foyer, WC, Garderoben, zwei Künstlergarderoben 4’605.00 3'405.00 2'505.00 1.1 Aufbau, Abbau am Vortag/Folgetag/Probetag (Nutzungsdauer max. 12 Std.)* Saal, WC, Garderoben 2'420.00 1'820.00 1'370.00 1.2 Regelmässige Proben Gymnasium** Saal 120.00 pro Std. 40.00 pro Std. 2 Lachensaal 1 Veranstaltung (Nutzungsdauer max. 12 Std.)* Saal inkl. Möblierung, Foyer, WC, Garderoben, zwei Künstlergarderoben 4'190.00 2'990.00 2'090.00 2.1 Aufbau, Abbau am Vortag/Folgetag/Probetag (Nutzungsdauer 12 Std.)* Saal, WC, Garderoben 2'170.00 1'570.00 1’120.00 2.2 Regelmässige Proben Gymnasium** Saal 120.00 pro Std. 40.00 pro Std. Legende: * Einschliesslich betreiberseitige Einrichtungs- und Abbauzeit. Zusätzliche Stunden werden mit 240 Franken/Stunde verrechnet. Für die Kategorie 1 gilt ein maximaler Beitrag von 160 Franken/Stunde. Für die Kategorie 2 gilt ein maximaler Beitrag von 100 Franken/Stunde. ** Der Stundentarif ist nicht anwendbar für die Proben für Veranstaltungen (z.B. Theaterwoche). • Im Grundleistungspaket inbegriffen sind sämtliche Personal- und Sachaufwände wie: - Pauschale Projektierung, Betreuung an den Belegungstagen, Einlass/Sicherheit, Einrichtung und allenfalls Umbau (Verkleinerung Säle), normale Reinigung, - Betrieb der Foyerbar am Veranstaltungstag (4 Stunden), Personalstunden Technik am Belegungstag (10 Stunden), - Grundbeleuchtung, Energiekosten, - vorhandene Technik/Infrastruktur gemäss bestehender Materialliste/Möblierung. • Zusätzlich bestellte Leistungen/Infrastruktur, die über das Grundleistungspaket hinausgehen, werden von der Betreiberin gemäss ihrer eigenen Preisliste verrechnet. Für weitere Veranstaltungen desselben Veranstalters am gleichen Tag ist ein Zuschlag von 50 Prozent des entsprechenden Preises zu entrichten. • Für die Nutzung des ganzen KKThun (Schadau- und Lachensaal) gilt die Summe der Preise Nr. 1 und Nr. 2. • Die Preise verstehen sich zusätzlich Mehrwertsteuer gemäss dem jeweils geltenden gesetzlichen Ansatz. 1 Fassung vom 22.3.2023
Art. 7
1 Für Förderveranstaltungen, die nach Inkrafttreten der Änderung vom 22. März 2023 durchgeführt werden, gelten die neuen Bestimmungen. 2 Die bisherigen Bestimmungen behalten jedoch ihre Gültigkeit, wenn zwischen Betreiberin und Veranstalterin oder Veranstalter vor Inkrafttreten der Änderung eine verbindliche Vereinbarung auf der Grundlage der bis 30. April 2023 geltenden Bestimmungen vorliegt. 3 Die Betreiberin ist in solchen Fällen jedoch auf Anfrage der Veranstalterin oder des Veranstalters mindestens vier Wochen vor Durchführung der Veranstaltung verpflichtet, die Nutzung des KKThun nach den neuen Ansätzen zu offerieren. Thun, 4. April 2018 Namens des Gemeinderates Der Stadtpräsident: Lanz Der Stadtschreiber: Huwyler Müller 1 Eingefügt am 22.3.2023 Übergangs- und Schlussbestimmungen Übergangsbestimmung zur Änderung vom 22.3.2023 4 423.22 Anhang1 Preise und Beiträge (Art. 3 und 4) Nr. Raum Anlass Infrastruktur Maximalpreis Maximaler Beitrag Kat. 1 Kat. 2 1 Schadausaal 1 Veranstaltung (Nutzungsdauer max.12 Std.)* Saal, Foyer, WC, Garderoben, zwei Künstlergarderoben 4’605.00 3'405.00 2'505.00 1.1 Aufbau, Abbau am Vortag/Folgetag/Probetag (Nutzungsdauer max. 12 Std.)* Saal, WC, Garderoben 2'420.00 1'820.00 1'370.00 1.2 Regelmässige Proben Gymnasium** Saal 120.00 pro Std. 40.00 pro Std. 2 Lachensaal 1 Veranstaltung (Nutzungsdauer max. 12 Std.)* Saal inkl. Möblierung, Foyer, WC, Garderoben, zwei Künstlergarderoben 4'190.00 2'990.00 2'090.00 2.1 Aufbau, Abbau am Vortag/Folgetag/Probetag (Nutzungsdauer 12 Std.)* Saal, WC, Garderoben 2'170.00 1'570.00 1’120.00 2.2 Regelmässige Proben Gymnasium** Saal 120.00 pro Std. 40.00 pro Std. Legende: * Einschliesslich betreiberseitige Einrichtungs- und Abbauzeit. Zusätzliche Stunden werden mit 240 Franken/Stunde verrechnet. Für die Kategorie 1 gilt ein maximaler Beitrag von 160 Franken/Stunde. Für die Kategorie 2 gilt ein maximaler Beitrag von 100 Franken/Stunde. ** Der Stundentarif ist nicht anwendbar für die Proben für Veranstaltungen (z.B. Theaterwoche). • Im Grundleistungspaket inbegriffen sind sämtliche Personal- und Sachaufwände wie: - Pauschale Projektierung, Betreuung an den Belegungstagen, Einlass/Sicherheit, Einrichtung und allenfalls Umbau (Verkleinerung Säle), normale Reinigung, - Betrieb der Foyerbar am Veranstaltungstag (4 Stunden), Personalstunden Technik am Belegungstag (10 Stunden), - Grundbeleuchtung, Energiekosten, - vorhandene Technik/Infrastruktur gemäss bestehender Materialliste/Möblierung. • Zusätzlich bestellte Leistungen/Infrastruktur, die über das Grundleistungspaket hinausgehen, werden von der Betreiberin gemäss ihrer eigenen Preisliste verrechnet. Für weitere Veranstaltungen desselben Veranstalters am gleichen Tag ist ein Zuschlag von 50 Prozent des entsprechenden Preises zu entrichten. • Für die Nutzung des ganzen KKThun (Schadau- und Lachensaal) gilt die Summe der Preise Nr. 1 und Nr. 2. • Die Preise verstehen sich zusätzlich Mehrwertsteuer gemäss dem jeweils geltenden gesetzlichen Ansatz. 1 Fassung vom 22.3.2023
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.