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Vollzugsvereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Moutier betreffend die vor Gerichtsbehörden hängigen Verfahren

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 1

Gegenstand 1 Diese Vollzugsvereinbarung enthält Bestimmungen über die Zuständigkeit zur Entscheidung in Verfahren, die zum Zeitpunkt des Wechsels der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura (nachstehend: «Zeitpunkt des Kantonswechsels») vor den in Artikel 2 definierten Behörden hängig sind und bei denen der Gerichtsstand ausschliesslich oder alternativ Moutier ist, sowie über die mögliche Übertragung dieser Verfahren. 2 Sie enthält auch Bestimmungen über die Zuständigkeit für die Entscheidung in Verfahren, die ab dem 1. Januar 2026 vor den in Artikel 2 definierten Behörden eingeleitet werden, bei denen der Gerichtsstand ausschliesslich oder alternativ Moutier ist, wenn diese Verfahren mit Verfahren in Verbindung stehen, die vor dem 1. Januar 2026 durchgeführt wurden. 3 Sie regelt die praktischen Fragen in Bezug auf die in Absatz 1 und 2 genannten Verfahren. 4 Sie regelt die Pflicht zur Übermittlung irrtümlich erhaltener Schriftstücke und die Einhaltung von Fristen in den in Absatz 1 und 2 genannten Verfahren, die dem kantonalen Verfahrensrecht unterliegen und für die das Bundesrecht keine diesbezüglichen Regeln aufstellt. 1) BSG 105.234-1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 25-129 105.235.1-28 2 5 Sie entscheidet über die Anwendung des jurassischen und bernischen Zivilrechts sowie des bernischen Strafrechts.

Your change, as a redline

Art. 1

Gegenstand 1 Diese Vollzugsvereinbarung enthält Bestimmungen über die Zuständigkeit zur Entscheidung in Verfahren, die zum Zeitpunkt des Wechsels der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura (nachstehend: «Zeitpunkt des Kantonswechsels») vor den in Artikel 2 definierten Behörden hängig sind und bei denen der Gerichtsstand ausschliesslich oder alternativ Moutier ist, sowie über die mögliche Übertragung dieser Verfahren. 2 Sie enthält auch Bestimmungen über die Zuständigkeit für die Entscheidung in Verfahren, die ab dem 1. Januar 2026 vor den in Artikel 2 definierten Behörden eingeleitet werden, bei denen der Gerichtsstand ausschliesslich oder alternativ Moutier ist, wenn diese Verfahren mit Verfahren in Verbindung stehen, die vor dem 1. Januar 2026 durchgeführt wurden. 3 Sie regelt die praktischen Fragen in Bezug auf die in Absatz 1 und 2 genannten Verfahren. 4 Sie regelt die Pflicht zur Übermittlung irrtümlich erhaltener Schriftstücke und die Einhaltung von Fristen in den in Absatz 1 und 2 genannten Verfahren, die dem kantonalen Verfahrensrecht unterliegen und für die das Bundesrecht keine diesbezüglichen Regeln aufstellt. 1) BSG 105.234-1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 25-129 105.235.1-28 2 5 Sie entscheidet über die Anwendung des jurassischen und bernischen Zivilrechts sowie des bernischen Strafrechts.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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