Propose a change

Vollzugsvereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Moutier betreffend die vor Gerichtsbehörden hängigen Verfahren

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 6

Kosten, beschlagnahmte Gegenstände und unentgeltliche Rechtspflege 1 Die Kosten werden in jedem Verfahren bei der Verkündung des Endentscheids gesondert geregelt. 2 Der Kanton Bern trägt die vollen Kosten der Instanzen, die seine in Artikel 2 Absatz 1 definierten Behörden durchführen (Verfahrenskosten zu Lasten des Kantons, Kosten für Gutachten, Vergütung von amtlichen Verteidigungmandaten, sonstige Kosten). 3 Wenn Akten vor Abschluss einer Instanz übergeben werden müssen, gilt dies auch für eventuelle Kostenvorschüsse, beschlagnahmte Beträge und beschlagnahmte Gegenstände. Der Kanton Bern vergütet die amtlichen Verteidigungsmandate bis zum Zeitpunkt der Übertragung der Akten. 4 Wenn Akten nach Abschluss einer Instanz übergeben werden müssen, gilt dies auch für beschlagnahmte Beträge und beschlagnahmte Gegenstände, deren Schicksal noch nicht endgültig geregelt ist. 5 Amtliche Verteidigungsmandate und die unentgeltliche Rechtspflege werden nicht widerrufen, wenn die Akten vor Abschluss einer Instanz übergeben werden. Jeder Kanton wendet seinen eigenen Tarif an. 6 Der Kantonswechsel der Gemeinde Moutier hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung zur Rückerstattung der unentgeltlichen Rechtspflege an den Kanton Bern durch eine Partei, die diese erhalten und deren wirtschaftliche Situation sich verbessert hat. 7 Die jurassischen Behörden teilen der zuletzt befassten bernischen Behörde die Entscheide mit, die Geschäfte betreffen, bei denen eine Rückerstattungspflicht zugunsten des Kantons Bern besteht oder bestehen könnte. 5 105.235.1-28

Your change, as a redline

Art. 6

Kosten, beschlagnahmte Gegenstände und unentgeltliche Rechtspflege 1 Die Kosten werden in jedem Verfahren bei der Verkündung des Endentscheids gesondert geregelt. 2 Der Kanton Bern trägt die vollen Kosten der Instanzen, die seine in Artikel 2 Absatz 1 definierten Behörden durchführen (Verfahrenskosten zu Lasten des Kantons, Kosten für Gutachten, Vergütung von amtlichen Verteidigungmandaten, sonstige Kosten). 3 Wenn Akten vor Abschluss einer Instanz übergeben werden müssen, gilt dies auch für eventuelle Kostenvorschüsse, beschlagnahmte Beträge und beschlagnahmte Gegenstände. Der Kanton Bern vergütet die amtlichen Verteidigungsmandate bis zum Zeitpunkt der Übertragung der Akten. 4 Wenn Akten nach Abschluss einer Instanz übergeben werden müssen, gilt dies auch für beschlagnahmte Beträge und beschlagnahmte Gegenstände, deren Schicksal noch nicht endgültig geregelt ist. 5 Amtliche Verteidigungsmandate und die unentgeltliche Rechtspflege werden nicht widerrufen, wenn die Akten vor Abschluss einer Instanz übergeben werden. Jeder Kanton wendet seinen eigenen Tarif an. 6 Der Kantonswechsel der Gemeinde Moutier hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung zur Rückerstattung der unentgeltlichen Rechtspflege an den Kanton Bern durch eine Partei, die diese erhalten und deren wirtschaftliche Situation sich verbessert hat. 7 Die jurassischen Behörden teilen der zuletzt befassten bernischen Behörde die Entscheide mit, die Geschäfte betreffen, bei denen eine Rückerstattungspflicht zugunsten des Kantons Bern besteht oder bestehen könnte. 5 105.235.1-28

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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