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Vollzugsvereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Moutier betreffend die vor Gerichtsbehörden hängigen Verfahren

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 8 Schuldbetreibung und Konkurs sowie kantonales Zivilrecht

Zivilrechtliche Verfahren und Verfahren gemäss Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs 1 Die Zuständigkeit für Entscheide in den in Artikel 1 Absatz 1 und 2 genannten Zivilverfahren, einschliesslich der Verfahren gemäss Bundesgesetz vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)4), wird durch sinngemässe Anwendung der Übergangsbestimmungen der ZPO bestimmt, vorbehaltlich der Ausnahmen, die in Anhang 1, der Bestandteil dieser Vereinbarung ist, aufgeführt sind. 2 Wenn die regionale Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland eine Klagebewilligung erteilt, muss das Schlichtungsverfahren im Kanton Jura im Hinblick auf die Einreichung der Klage nach dem 1. Januar 2026 nicht wiederholt werden, wenn die gesetzliche Frist für die Einreichung der Klage eingehalten wird. 3 Wenn ein Berufungs- oder Beschwerdeverfahren, das im Kanton Jura entschieden wird, auch die Höhe der Kosten in der ersten Instanz im Kanton Bern betrifft, leitet das Kantonsgericht die Akten nach der Verkündung des Entscheids an das Obergericht zur Entscheidung über diesen Punkt weiter.

Your change, as a redline

Art. 8 Schuldbetreibung und Konkurs sowie kantonales Zivilrecht

Zivilrechtliche Verfahren und Verfahren gemäss Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs 1 Die Zuständigkeit für Entscheide in den in Artikel 1 Absatz 1 und 2 genannten Zivilverfahren, einschliesslich der Verfahren gemäss Bundesgesetz vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)4), wird durch sinngemässe Anwendung der Übergangsbestimmungen der ZPO bestimmt, vorbehaltlich der Ausnahmen, die in Anhang 1, der Bestandteil dieser Vereinbarung ist, aufgeführt sind. 2 Wenn die regionale Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland eine Klagebewilligung erteilt, muss das Schlichtungsverfahren im Kanton Jura im Hinblick auf die Einreichung der Klage nach dem 1. Januar 2026 nicht wiederholt werden, wenn die gesetzliche Frist für die Einreichung der Klage eingehalten wird. 3 Wenn ein Berufungs- oder Beschwerdeverfahren, das im Kanton Jura entschieden wird, auch die Höhe der Kosten in der ersten Instanz im Kanton Bern betrifft, leitet das Kantonsgericht die Akten nach der Verkündung des Entscheids an das Obergericht zur Entscheidung über diesen Punkt weiter.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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