Subventionsvertrag zwischen der Stadt Zürich und der Zürcher Kunstgesellschaft
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Change 1
Art. 1 I. Allgemeines
1 Die Zürcher Kunstgesellschaft betreibt in der Stadt Zürich ein Kunstmuseum (Kunsthaus Zürich). 2 Die Hauptaktivitäten der Zürcher Kunstgesellschaft liegen in der Sammlungs-, Bewahrungs-, Forschungs-, Ausstellungs- und Vermittlungstätigkeit. Der virtuelle Raum wird aktiv genutzt, um den Dialog mit dem Publikum zu fördern und die Reichweite des Kunsthauses zu vergrössern. 3 Die Zürcher Kunstgesellschaft verfügt über eine qualitativ hochstehende Sammlung, die Kunstwerke aus dem 13. Jahrhundert bis zur Gegenwart umfasst. Zur Sammlungstätigkeit gehört insbesondere der Ausbau und Erhalt der Sammlung sowie das Erforschen und Inventarisieren von Kunstwerken. 4 Zur Ausstellungs- und Vermittlungstätigkeit gehört das Präsentieren und Vermitteln von Kunstwerken aus der Sammlung und von Dritten; es werden regelmässig wechselnde Ausstellungen gezeigt, die aktiv an die Bevölkerung vermittelt und durch ein Veranstaltungsprogramm begleitet werden. Beim Ausstellungsprogramm werden die hiesige und internationale Kunstszene sowie verschiedene Kulturräume berücksichtigt. 5 Die Zürcher Kunstgesellschaft trägt mit der Sammlung und einem innovativen Ausstellungs-, Veranstaltungs- und Vermittlungsprogramm dazu bei, den Ruf der Kulturstadt Zürich zu stärken. Sie strebt – im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten – eine nationale und internationale Ausstrahlung des Kunsthauses an. Sie strebt ausserdem an, bei den Aktivitäten und der Organisation die Diversität der Gesellschaft abzubilden. 1 Genehmigt vom Vorstand der Zürcher Kunstgesellschaft am 9. Februar 2022. 2 Genehmigt vom Gemeinderat am 22. März 2023. Zweck der Zürcher Kunstgesellschaft 2442.110 Subventionsvertrag zwischen der Stadt Zürich und der Zürcher Kunstgesellschaft 6 Sie beleuchtet das historisch Gewachsene und geht bei der Auswahl, Ausstellung und Vermittlung von Kunstwerken von aktuellen Fragestellungen unter Einbezug von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen aus.
Art. 1 I. Allgemeines
1 Die Zürcher Kunstgesellschaft betreibt in der Stadt Zürich ein Kunstmuseum (Kunsthaus Zürich). 2 Die Hauptaktivitäten der Zürcher Kunstgesellschaft liegen in der Sammlungs-, Bewahrungs-, Forschungs-, Ausstellungs- und Vermittlungstätigkeit. Der virtuelle Raum wird aktiv genutzt, um den Dialog mit dem Publikum zu fördern und die Reichweite des Kunsthauses zu vergrössern. 3 Die Zürcher Kunstgesellschaft verfügt über eine qualitativ hochstehende Sammlung, die Kunstwerke aus dem 13. Jahrhundert bis zur Gegenwart umfasst. Zur Sammlungstätigkeit gehört insbesondere der Ausbau und Erhalt der Sammlung sowie das Erforschen und Inventarisieren von Kunstwerken. 4 Zur Ausstellungs- und Vermittlungstätigkeit gehört das Präsentieren und Vermitteln von Kunstwerken aus der Sammlung und von Dritten; es werden regelmässig wechselnde Ausstellungen gezeigt, die aktiv an die Bevölkerung vermittelt und durch ein Veranstaltungsprogramm begleitet werden. Beim Ausstellungsprogramm werden die hiesige und internationale Kunstszene sowie verschiedene Kulturräume berücksichtigt. 5 Die Zürcher Kunstgesellschaft trägt mit der Sammlung und einem innovativen Ausstellungs-, Veranstaltungs- und Vermittlungsprogramm dazu bei, den Ruf der Kulturstadt Zürich zu stärken. Sie strebt – im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten – eine nationale und internationale Ausstrahlung des Kunsthauses an. Sie strebt ausserdem an, bei den Aktivitäten und der Organisation die Diversität der Gesellschaft abzubilden. 1 Genehmigt vom Vorstand der Zürcher Kunstgesellschaft am 9. Februar 2022. 2 Genehmigt vom Gemeinderat am 22. März 2023. Zweck der Zürcher Kunstgesellschaft 2442.110 Subventionsvertrag zwischen der Stadt Zürich und der Zürcher Kunstgesellschaft 6 Sie beleuchtet das historisch Gewachsene und geht bei der Auswahl, Ausstellung und Vermittlung von Kunstwerken von aktuellen Fragestellungen unter Einbezug von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen aus.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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