Statut der Gemeindekorporation Kraftwerk Chur-Sand
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 16
Verfügung über die Energie durch die Partner 1 Die Korporationsgemeinden sind berechtigt, gegen Übernahme der Jahreskosten ihre Beteiligungsenergie, soweit diese nicht zur Deckung des Energiebedarfes in der betreffenden Gemeinde benötigt wird, ganz oder in Prozenten an Partnergemeinden oder Dritte abzutreten. 2 Die Abtretung von Beteiligungsenergie an Dritte kann jeweilen nur für ganze Jahre erfolgen. Beginnend ab 1. Oktober. Die Absicht, Beteiligungsenergie an Dritte abzutreten, ist der Stadt Chur 2 Jahre im voraus anzuzeigen. Unter Einhaltung der gleichen Fristen können Partnergemeinden früher abgerufene Beteiligungsenergie wieder der Stadt Chur abtreten. Die Stadt Chur verpflichtet sich, auf Wunsch einzelner Partnergemeinden deren Beteiligungsenergie loco Zentrale Sand ganz oder in Prozenten der anfallenden Energie gegen Übernahme der Jahreskosten und einer zusätzlichen Barvergütung zu übernehmen. Diese Barvergütung setzt sich zusammen aus einer festen und damit nicht veränderlichen Entschädigung von 0.25 Rp. pro kWh und einer variablen Entschädigung von derzeit 0.4 Rp. pro kWh. Die letztgenannte Entschädigung entspricht der jeweiligen Entschädigung, die die Grischelektra AG den Bündner Gemeinden für die Übernahme der Partnerenergie über die Tragung der Jahreskosten hinaus bezahlt.
Art. 16
Verfügung über die Energie durch die Partner 1 Die Korporationsgemeinden sind berechtigt, gegen Übernahme der Jahreskosten ihre Beteiligungsenergie, soweit diese nicht zur Deckung des Energiebedarfes in der betreffenden Gemeinde benötigt wird, ganz oder in Prozenten an Partnergemeinden oder Dritte abzutreten. 2 Die Abtretung von Beteiligungsenergie an Dritte kann jeweilen nur für ganze Jahre erfolgen. Beginnend ab 1. Oktober. Die Absicht, Beteiligungsenergie an Dritte abzutreten, ist der Stadt Chur 2 Jahre im voraus anzuzeigen. Unter Einhaltung der gleichen Fristen können Partnergemeinden früher abgerufene Beteiligungsenergie wieder der Stadt Chur abtreten. Die Stadt Chur verpflichtet sich, auf Wunsch einzelner Partnergemeinden deren Beteiligungsenergie loco Zentrale Sand ganz oder in Prozenten der anfallenden Energie gegen Übernahme der Jahreskosten und einer zusätzlichen Barvergütung zu übernehmen. Diese Barvergütung setzt sich zusammen aus einer festen und damit nicht veränderlichen Entschädigung von 0.25 Rp. pro kWh und einer variablen Entschädigung von derzeit 0.4 Rp. pro kWh. Die letztgenannte Entschädigung entspricht der jeweiligen Entschädigung, die die Grischelektra AG den Bündner Gemeinden für die Übernahme der Partnerenergie über die Tragung der Jahreskosten hinaus bezahlt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.