Statut der Gemeindekorporation Kraftwerk Chur-Sand
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 28
Einberufung der Delegiertenversammlung 1 Die Delegiertenversammlung wird vom Ausschuss einberufen, so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens aber einmal im Jahr innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres. 2 Auf Begehren von mindestens 3 Partnergemeinden oder von Partnergemeinden, die allein oder zusammen mindestens einen Zehntel der Korporationsanteile besitzen oder auf Begehren der Rechnungsrevisoren ist der Ausschuss verpflichtet, eine ausserordentliche Delegiertenversammlung einzuberufen. 3 Die Einberufung der Delegiertenversammlung erfolgt durch eingeschriebenen Brief an die Gemeindevertreter und die Gemeinden unter Bekanntgabe der Traktanden mindestens vierzehn Tage vor dem Sitzungstermin. 4 Jahresbericht und Jahresrechnung sind sowohl den Delegierten als auch den Gemeinden mindestens dreissig Tage vor der Durchführung der Delegiertenversammlung zuzustellen.
Art. 28
Einberufung der Delegiertenversammlung 1 Die Delegiertenversammlung wird vom Ausschuss einberufen, so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens aber einmal im Jahr innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres. 2 Auf Begehren von mindestens 3 Partnergemeinden oder von Partnergemeinden, die allein oder zusammen mindestens einen Zehntel der Korporationsanteile besitzen oder auf Begehren der Rechnungsrevisoren ist der Ausschuss verpflichtet, eine ausserordentliche Delegiertenversammlung einzuberufen. 3 Die Einberufung der Delegiertenversammlung erfolgt durch eingeschriebenen Brief an die Gemeindevertreter und die Gemeinden unter Bekanntgabe der Traktanden mindestens vierzehn Tage vor dem Sitzungstermin. 4 Jahresbericht und Jahresrechnung sind sowohl den Delegierten als auch den Gemeinden mindestens dreissig Tage vor der Durchführung der Delegiertenversammlung zuzustellen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.