Propose a change

Statut der Gemeindekorporation Kraftwerk Chur-Sand

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 42

Revision dieses Statutes 1 Die Delegiertenversammlung kann jederzeit den Korporationsgemeinden beantragen, einzelne Bestimmungen dieses Statutes abzuändern. Solche Anträge sind in den Korporationsgemeinden den zuständigen Organen zum Entscheid vorzulegen. Für die Abänderung der geltenden Statuten ist die Zustimmung von 2/3 der Korporationsgemeinden, die gemeinsam mindestens 2/3 der Korporationsanteile besitzen, erforderlich. Die Abänderung des Zweckes oder des Aufgabenbereiches der Korporation erfordert hingegen Einstimmigkeit. 2 Die Korporationsgemeinden sind ihrerseits berechtigt, der Delegiertenversammlung Abänderungen der geltenden Statuten zu beantragen. Solche Anträge sind von der Delegiertenversammlung beförderlichst zu behandeln und bei Zustimmung den Korporationsgemeinden zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Ablehnende Beschlüsse der Delegiertenversammlung können von der antragsteilenden Korporationsgemeinde mit Rekurs2 beim Verwaltungsgericht angefochten werden. 1 Neu Art. 52 Abs. 1 VRG: „Die Beschwerde ist schriftlich innert 30 Tagen seit Mitteilung des angefochtenen Entscheides beim Verwaltungsgericht einzureichen.“ 2 Neu „Beschwerde“.

Your change, as a redline

Art. 42

Revision dieses Statutes 1 Die Delegiertenversammlung kann jederzeit den Korporationsgemeinden beantragen, einzelne Bestimmungen dieses Statutes abzuändern. Solche Anträge sind in den Korporationsgemeinden den zuständigen Organen zum Entscheid vorzulegen. Für die Abänderung der geltenden Statuten ist die Zustimmung von 2/3 der Korporationsgemeinden, die gemeinsam mindestens 2/3 der Korporationsanteile besitzen, erforderlich. Die Abänderung des Zweckes oder des Aufgabenbereiches der Korporation erfordert hingegen Einstimmigkeit. 2 Die Korporationsgemeinden sind ihrerseits berechtigt, der Delegiertenversammlung Abänderungen der geltenden Statuten zu beantragen. Solche Anträge sind von der Delegiertenversammlung beförderlichst zu behandeln und bei Zustimmung den Korporationsgemeinden zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Ablehnende Beschlüsse der Delegiertenversammlung können von der antragsteilenden Korporationsgemeinde mit Rekurs2 beim Verwaltungsgericht angefochten werden. 1 Neu Art. 52 Abs. 1 VRG: „Die Beschwerde ist schriftlich innert 30 Tagen seit Mitteilung des angefochtenen Entscheides beim Verwaltungsgericht einzureichen.“ 2 Neu „Beschwerde“.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds