Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 17
Ausschuss 1 Die Geschäftsleitung bestellt zur Vorbereitung ihrer Geschäfte und zur selbstständigen Erledigung einzelner Angelegenheiten einen Ausschuss von fünf Mitgliedern. 2 Sie bestimmt ein Mitglied des Ausschusses, das den Vorsitz im Ausschuss und in der Geschäftsleitung führt. 3 Die Amtsdauer der Mitglieder des Ausschusses und der oder des Vorsitzenden beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. 4 Ist die Präsidentin oder der Präsident der burgerlichen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde im Ausschuss nicht vertreten, so ist sie oder er beizuziehen, soweit Fragen behandelt werden, die spezifisch die Burgergemeinden betreffen. 5 Der Ausschuss verfügt über ein ständiges Sekretariat. 6 Der Regierungsrat regelt durch Verordnung a die Organisation der Geschäftsleitung und des Ausschusses, b die Geschäfte, die dem Ausschuss zur selbstständigen Erledigung übertragen sind und c die Personalbefugnisse des Ausschusses. 4 Steuerung und Aufsicht
Art. 17
Ausschuss 1 Die Geschäftsleitung bestellt zur Vorbereitung ihrer Geschäfte und zur selbstständigen Erledigung einzelner Angelegenheiten einen Ausschuss von fünf Mitgliedern. 2 Sie bestimmt ein Mitglied des Ausschusses, das den Vorsitz im Ausschuss und in der Geschäftsleitung führt. 3 Die Amtsdauer der Mitglieder des Ausschusses und der oder des Vorsitzenden beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. 4 Ist die Präsidentin oder der Präsident der burgerlichen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde im Ausschuss nicht vertreten, so ist sie oder er beizuziehen, soweit Fragen behandelt werden, die spezifisch die Burgergemeinden betreffen. 5 Der Ausschuss verfügt über ein ständiges Sekretariat. 6 Der Regierungsrat regelt durch Verordnung a die Organisation der Geschäftsleitung und des Ausschusses, b die Geschäfte, die dem Ausschuss zur selbstständigen Erledigung übertragen sind und c die Personalbefugnisse des Ausschusses. 4 Steuerung und Aufsicht
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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