Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 35
Ernennung der Beiständin oder des Beistands 1 Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ernennt im Einzelfall eine geeignete Privatperson als Beiständin oder Beistand oder überträgt die Führung der Beistandschaft einer Berufsbeiständin oder einem Berufsbeistand. 2 Der zuständige kommunale Dienst schlägt der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eine geeignete Person als Beiständin oder Beistand vor. 3 Die Berufsbeistandschaft wird durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des für die betroffene Person zuständigen kommunalen Dienstes wahrgenommen. Die Burgergemeinden sind in der Wahl einer geeigneten Berufsbeiständin oder eines geeigneten Berufsbeistandes frei. 4 Der Regierungsrat regelt die Zusammenarbeit zwischen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde und den kommunalen Diensten bei der Rekrutierung und Eignungsabklärung von Privatpersonen durch Verordnung.
Art. 35
Ernennung der Beiständin oder des Beistands 1 Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ernennt im Einzelfall eine geeignete Privatperson als Beiständin oder Beistand oder überträgt die Führung der Beistandschaft einer Berufsbeiständin oder einem Berufsbeistand. 2 Der zuständige kommunale Dienst schlägt der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eine geeignete Person als Beiständin oder Beistand vor. 3 Die Berufsbeistandschaft wird durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des für die betroffene Person zuständigen kommunalen Dienstes wahrgenommen. Die Burgergemeinden sind in der Wahl einer geeigneten Berufsbeiständin oder eines geeigneten Berufsbeistandes frei. 4 Der Regierungsrat regelt die Zusammenarbeit zwischen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde und den kommunalen Diensten bei der Rekrutierung und Eignungsabklärung von Privatpersonen durch Verordnung.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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