Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 4
Burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde 1 Für das ganze Kantonsgebiet besteht eine burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Sie ist für die Angehörigen jener Burgergemeinden sowie Gesellschaften und Zünfte von Bern (Burgergemeinden) zuständig, welche die burgerliche Sozialhilfe nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 11. Juni 2001 über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG)5) ) gewähren. 2 Der Regierungsrat legt den Sitz der burgerlichen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde auf Vorschlag der Burgergemeinden fest. Art. 4a * Gemeinsame elektronische Geschäftsverwaltung 1 Die kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden verfügen über eine gemeinsame elektronische Geschäftsverwaltung. Soweit es für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist, haben sie Einsicht in die von einer anderen kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde erhobenen Personendaten. 2.2 Mitglieder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Art. 4
Burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde 1 Für das ganze Kantonsgebiet besteht eine burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Sie ist für die Angehörigen jener Burgergemeinden sowie Gesellschaften und Zünfte von Bern (Burgergemeinden) zuständig, welche die burgerliche Sozialhilfe nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 11. Juni 2001 über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG)5) ) gewähren. 2 Der Regierungsrat legt den Sitz der burgerlichen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde auf Vorschlag der Burgergemeinden fest. Art. 4a * Gemeinsame elektronische Geschäftsverwaltung 1 Die kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden verfügen über eine gemeinsame elektronische Geschäftsverwaltung. Soweit es für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist, haben sie Einsicht in die von einer anderen kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde erhobenen Personendaten. 2.2 Mitglieder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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