Propose a change

Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 41

Kostentragung 1. Grundsatz 1 Sind nicht Dritte zahlungspflichtig, werden die Kosten der Massnahmen gemäss Artikel 40 der betroffenen Person auferlegt, es sei denn, besondere Umstände rechtfertigten, von der Auferlegung der Kosten abzusehen. 2 Bei Kindesschutzmassnahmen gelten die Eltern bzw. die Inhaberin oder der Inhaber der elterlichen Sorge als betroffene Person. 3 Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde klärt nach Eingang der Rechnung ab, ob die betroffene Person aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse in der Lage ist, für die Kosten aufzukommen oder ob diese im Sinne von Artikel 42 vorzufinanzieren sind. 4 Sie eröffnet den Entscheid über die Kosten von Erwachsenenschutzmassnahmen durch Verfügung. * 5 Die Beteiligung an Kosten von Kindesschutzmassnahmen wird mit den betroffenen Personen vereinbart. Kommt keine Einigung zustande, kann der Kanton die Kostenbeteiligung auf dem zivilen Klageweg einfordern. * 15 213.316

Your change, as a redline

Art. 41

Kostentragung 1. Grundsatz 1 Sind nicht Dritte zahlungspflichtig, werden die Kosten der Massnahmen gemäss Artikel 40 der betroffenen Person auferlegt, es sei denn, besondere Umstände rechtfertigten, von der Auferlegung der Kosten abzusehen. 2 Bei Kindesschutzmassnahmen gelten die Eltern bzw. die Inhaberin oder der Inhaber der elterlichen Sorge als betroffene Person. 3 Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde klärt nach Eingang der Rechnung ab, ob die betroffene Person aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse in der Lage ist, für die Kosten aufzukommen oder ob diese im Sinne von Artikel 42 vorzufinanzieren sind. 4 Sie eröffnet den Entscheid über die Kosten von Erwachsenenschutzmassnahmen durch Verfügung. * 5 Die Beteiligung an Kosten von Kindesschutzmassnahmen wird mit den betroffenen Personen vereinbart. Kommt keine Einigung zustande, kann der Kanton die Kostenbeteiligung auf dem zivilen Klageweg einfordern. * 15 213.316

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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