Art. 1
1 Für die Benützung der Waldstrassen gelten folgende Tarife: a) Jahresfahrbewilligung für Liegenschaften, Ferienhäuser und Jagdhütten gem. Art. 8, pro Fahrzeug / Ausweis 0 km–2 km: CHF 100.00 b) Jahresfahrbewilligung für Liegenschaften, Ferienhäuser und Jagdhütten gem. Art. 8, pro Fahrzeug / Ausweis über 2 km: CHF 200.00 c) Jahresfahrbewilligung (Ermässigung) für Liegenschaften, Ferienhäuser und Jagdhütten gem. Art. 8, falls für die Erschliessung der Liegenschaft nachweislich an eine Strassenkorporation / Melioration bezahlt werden muss, pro Fahrzeug / Ausweis alle Distanzen: CHF 100.00 d) Tagesfahrbewilligung; Ausnahmebewilligungen / Kurzzeitbewilligungen gem. Art. 9, pro Fahrzeug / Ausweis: CHF 20.00 e) Depotgebühr für Barrierenschlüssel gem. Art. 14, pro Schlüssel: CHF 50.00 f) Fahrbewilligung zur Ausübung der Jagd gem. Art. 7 alle bezeichneten Strassen im Kanton, pro Fahrzeug / Ausweis: CHF 50.00