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Abkommen vom 5./11. Juni 2014 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Regierung von Guernsey zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Vermeidung der Steuerverkürzung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 17 Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen

1) Vorbehaltlich des Art. 18 Abs. 2 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen (einschliesslich pauschaler Zahlungen), die einer in einer Vertragspartei ansässigen Person für frühere unselbstständige oder selbstständige Arbeit gezahlt werden, nur in dieser Vertragspartei besteuert werden. 2) Ungeachtet des Abs. 1 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die aufgrund der Sozialversicherungsgesetzgebung einer Vertragspartei geleistet werden, nur in dieser Vertragspartei besteuert werden. 3) Ungeachtet des Abs. 1 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen (einschliesslich pauschaler Zahlungen), die aus einer Vertragspartei stammen, nur in dieser Vertragspartei besteuert werden, vorausgesetzt diese Zahlungen stammen von Beiträgen oder Prämien, die vom Empfänger oder in seinem Namen an eine Pensionskasse oder durch Beiträge eines Arbeitgebers an eine Pensionskasse geleistet wurden, soweit solche Beiträge, Prämien oder die Ruhegehälter oder ähnlichen Vergütungen (einschliesslich pauschaler Zahlungen) in jener Vertragspartei nach deren allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen steuerpflichtig oder steuerlich absetzbar waren.

Your change, as a redline

Art. 17 Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen

1) Vorbehaltlich des Art. 18 Abs. 2 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen (einschliesslich pauschaler Zahlungen), die einer in einer Vertragspartei ansässigen Person für frühere unselbstständige oder selbstständige Arbeit gezahlt werden, nur in dieser Vertragspartei besteuert werden. 2) Ungeachtet des Abs. 1 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die aufgrund der Sozialversicherungsgesetzgebung einer Vertragspartei geleistet werden, nur in dieser Vertragspartei besteuert werden. 3) Ungeachtet des Abs. 1 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen (einschliesslich pauschaler Zahlungen), die aus einer Vertragspartei stammen, nur in dieser Vertragspartei besteuert werden, vorausgesetzt diese Zahlungen stammen von Beiträgen oder Prämien, die vom Empfänger oder in seinem Namen an eine Pensionskasse oder durch Beiträge eines Arbeitgebers an eine Pensionskasse geleistet wurden, soweit solche Beiträge, Prämien oder die Ruhegehälter oder ähnlichen Vergütungen (einschliesslich pauschaler Zahlungen) in jener Vertragspartei nach deren allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen steuerpflichtig oder steuerlich absetzbar waren.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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