Verordnung über die militärische Schifffahrt
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Change 1
Art. 9 Verwendung
1 Militärschiffe dürfen nicht für private Fahrten verwendet werden. 2 In Militärschiffen dürfen keine Zivilpersonen mitgeführt werden. Ausgenommen sind Zivilpersonen, die: a. bei einer militärischen Übung, einer dienstlichen Verrichtung der Truppe oder bei vor- oder ausserdienstlichen militärischen Veranstaltungen mitwirken; b. als Besucher oder Besucherinnen bei militärischen Übungen, Besuchstagen, Fahnen- oder Standartenübergaben, Beförderungsfeiern oder vor- oder ausserdienstlichen militärischen Veranstaltungen transportiert werden müssen; c. an organisierten militärischen Führungen teilnehmen oder im Rahmen von bewilligten Truppeneinsätzen nach der Verordnung vom 21. August 2013 über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln transportiert werden müssen; d. aus anderen dienstlichen oder militärischen Gründen mitfahren müssen; e. in Notfällen oder zur Hilfeleistung mitgeführt werden. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 4. Mai 2022, in Kraft seit 1. Juni 2022 (AS 2022 304). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 4. Mai 2022, in Kraft seit 1. Juni 2022 (AS 2022 304). SR 513.74 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 13. Jan. 2016, in Kraft seit 15. Febr. 2016 (AS 2016 393).
Art. 9 Verwendung
1 Militärschiffe dürfen nicht für private Fahrten verwendet werden. 2 In Militärschiffen dürfen keine Zivilpersonen mitgeführt werden. Ausgenommen sind Zivilpersonen, die: a. bei einer militärischen Übung, einer dienstlichen Verrichtung der Truppe oder bei vor- oder ausserdienstlichen militärischen Veranstaltungen mitwirken; b. als Besucher oder Besucherinnen bei militärischen Übungen, Besuchstagen, Fahnen- oder Standartenübergaben, Beförderungsfeiern oder vor- oder ausserdienstlichen militärischen Veranstaltungen transportiert werden müssen; c. an organisierten militärischen Führungen teilnehmen oder im Rahmen von bewilligten Truppeneinsätzen nach der Verordnung vom 21. August 2013 über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln transportiert werden müssen; d. aus anderen dienstlichen oder militärischen Gründen mitfahren müssen; e. in Notfällen oder zur Hilfeleistung mitgeführt werden. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 4. Mai 2022, in Kraft seit 1. Juni 2022 (AS 2022 304). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 4. Mai 2022, in Kraft seit 1. Juni 2022 (AS 2022 304). SR 513.74 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 13. Jan. 2016, in Kraft seit 15. Febr. 2016 (AS 2016 393).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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