Propose a change

G vom 4. Mai 2017 über die Gebühren der Gerichte und Beschwerdekommissionen (Gerichtsgebührengesetz; GGG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 16 b) Persönliche Gebührenbefreiung

1) Von der Zahlungspflicht für Gebühren sind befreit: a) Parteien einstweilig, wenn ihnen dies nach den Bestimmungen der ZPO über die Verfahrenshilfe bewilligt wurde; b) das Land Liechtenstein und alle inländischen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie in Verfolgung ihrer gesetzlichen oder statutarischen Aufgaben an einem Verfahren als Partei beteiligt sind; c) der Landesfürst und die Mitglieder der Fürstlichen Familie; d) die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft; e) der Insolvenzverwalter, soweit er im betreffenden Verfahren nicht als Kläger oder Antragsteller auftritt; f) amtlich bestellte Kuratoren oder Sachwalter, mit Ausnahme der Fälle nach Art. 141 Abs. 1 PGR. 2) Die persönliche Gebührenfreiheit kommt nur der Partei zu, der sie gewährt wird, und geht auf die Rechtsnachfolger nicht über.

Your change, as a redline

Art. 16 b) Persönliche Gebührenbefreiung

1) Von der Zahlungspflicht für Gebühren sind befreit: a) Parteien einstweilig, wenn ihnen dies nach den Bestimmungen der ZPO über die Verfahrenshilfe bewilligt wurde; b) das Land Liechtenstein und alle inländischen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie in Verfolgung ihrer gesetzlichen oder statutarischen Aufgaben an einem Verfahren als Partei beteiligt sind; c) der Landesfürst und die Mitglieder der Fürstlichen Familie; d) die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft; e) der Insolvenzverwalter, soweit er im betreffenden Verfahren nicht als Kläger oder Antragsteller auftritt; f) amtlich bestellte Kuratoren oder Sachwalter, mit Ausnahme der Fälle nach Art. 141 Abs. 1 PGR. 2) Die persönliche Gebührenfreiheit kommt nur der Partei zu, der sie gewährt wird, und geht auf die Rechtsnachfolger nicht über.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it