G vom 4. Mai 2017 über die Gebühren der Gerichte und Beschwerdekommissionen (Gerichtsgebührengesetz; GGG)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 19 Besondere Verfahrensbestimmungen
1) Werden Ansprüche auf Leistung von Unterhalts- oder Versorgungsbeiträgen geltend gemacht, gilt als Streitwert deren doppelter Jahresbetrag, bei Renten für erlittene körperliche Beschädigungen oder wegen der Tötung eines Menschen der dreifache Jahresbetrag. Wird ein solcher Anspruch für einen kürzeren Zeitraum geltend gemacht, gilt der geltend gemachte Gesamtbetrag als Streitwert. 2) Im Verfahren auf Erhöhung oder Verminderung von Unterhaltsbeiträgen ist als Streitwert der doppelte Jahresbetrag der begehrten Erhöhung oder Verminderung zugrunde zu legen, bei Geltendmachung eines einstweiligen Unterhalts dessen einfacher Jahresbetrag. 3) Bei gemeinsamer Geltendmachung von künftigem und bereits fällig gewordenem Unterhalt sind der Betrag für den künftigen Unterhalt und der für die Vergangenheit geforderte Betrag zusammenzurechnen. 4) Für Klagen auf Aufhebung eines Schiedsspruchs (§ 628 ZPO) ist der Wert des Gegenstandes des im Schiedsspruch entschiedenen Streits massgebend. Für eine nur teilweise Anfechtung eines Schiedsspruchs durch Aufhebungsklage und für die Erhebung von Aufhebungsklagen durch beide Seiten ist Art. 22 Abs. 2 entsprechend anzuwenden. Betrifft eine Aufhebungsklage nur die Entscheidung des Schiedsgerichts über seine Zuständigkeit (§ 628 Abs. 1 zweiter Satz ZPO), so hat abweichend von der Regel des ersten Satzes der Kläger den Streitwert in der Aufhebungsklage anzugeben; unterlässt er eine Bewertung, so ist nach Art. 18 Abs. 3 vorzugehen. Für eine Klage auf Feststellung des Bestehens eines Schiedsspruchs (§ 629 ZPO) ist der Wert des Gegenstandes des im Schiedsspruch entschiedenen Streits massgebend, für eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Schiedsspruchs (§ 629 ZPO) der Streitwert, über den nach den Klagsbehauptungen kein Schiedsspruch ergangen ist.
Art. 19 Besondere Verfahrensbestimmungen
1) Werden Ansprüche auf Leistung von Unterhalts- oder Versorgungsbeiträgen geltend gemacht, gilt als Streitwert deren doppelter Jahresbetrag, bei Renten für erlittene körperliche Beschädigungen oder wegen der Tötung eines Menschen der dreifache Jahresbetrag. Wird ein solcher Anspruch für einen kürzeren Zeitraum geltend gemacht, gilt der geltend gemachte Gesamtbetrag als Streitwert. 2) Im Verfahren auf Erhöhung oder Verminderung von Unterhaltsbeiträgen ist als Streitwert der doppelte Jahresbetrag der begehrten Erhöhung oder Verminderung zugrunde zu legen, bei Geltendmachung eines einstweiligen Unterhalts dessen einfacher Jahresbetrag. 3) Bei gemeinsamer Geltendmachung von künftigem und bereits fällig gewordenem Unterhalt sind der Betrag für den künftigen Unterhalt und der für die Vergangenheit geforderte Betrag zusammenzurechnen. 4) Für Klagen auf Aufhebung eines Schiedsspruchs (§ 628 ZPO) ist der Wert des Gegenstandes des im Schiedsspruch entschiedenen Streits massgebend. Für eine nur teilweise Anfechtung eines Schiedsspruchs durch Aufhebungsklage und für die Erhebung von Aufhebungsklagen durch beide Seiten ist Art. 22 Abs. 2 entsprechend anzuwenden. Betrifft eine Aufhebungsklage nur die Entscheidung des Schiedsgerichts über seine Zuständigkeit (§ 628 Abs. 1 zweiter Satz ZPO), so hat abweichend von der Regel des ersten Satzes der Kläger den Streitwert in der Aufhebungsklage anzugeben; unterlässt er eine Bewertung, so ist nach Art. 18 Abs. 3 vorzugehen. Für eine Klage auf Feststellung des Bestehens eines Schiedsspruchs (§ 629 ZPO) ist der Wert des Gegenstandes des im Schiedsspruch entschiedenen Streits massgebend, für eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Schiedsspruchs (§ 629 ZPO) der Streitwert, über den nach den Klagsbehauptungen kein Schiedsspruch ergangen ist.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it