G vom 4. Mai 2017 über die Gebühren der Gerichte und Beschwerdekommissionen (Gerichtsgebührengesetz; GGG)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 20 Bewertung einzelner Streitigkeiten
Die Bemessungsgrundlage beträgt 3 000 Franken bei: a) arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, soweit nicht ein Geldbetrag - sei es in einem Leistungs- oder in einem sonstigen Begehren, etwa einem Feststellungs- oder Unterlassungsbegehren - Gegenstand der Klage ist; b) gerichtlichen Kündigungen von Bestandverträgen und Aufträgen zur Übergabe oder Übernahme von Bestandgegenständen; c) Bestandstreitigkeiten, soweit nicht ein Geldbetrag - sei es in einem Leistungs- oder in einem sonstigen Begehren, etwa einem Feststellungs- oder Unterlassungsbegehren - Gegenstand der Klage ist; d) Streitigkeiten, die bloss die Rangordnung von Forderungen im Exekutionsverfahren und im Insolvenzverfahren betreffen; e) ehe- und familienrechtlichen Verfahren sowie in Verfahren betreffend die eingetragene Partnerschaft, abgesehen von den damit allenfalls verbundenen Ansprüchen vermögensrechtlicher Natur; f) Besitzerschutzverfahren.
Art. 20 Bewertung einzelner Streitigkeiten
Die Bemessungsgrundlage beträgt 3 000 Franken bei: a) arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, soweit nicht ein Geldbetrag - sei es in einem Leistungs- oder in einem sonstigen Begehren, etwa einem Feststellungs- oder Unterlassungsbegehren - Gegenstand der Klage ist; b) gerichtlichen Kündigungen von Bestandverträgen und Aufträgen zur Übergabe oder Übernahme von Bestandgegenständen; c) Bestandstreitigkeiten, soweit nicht ein Geldbetrag - sei es in einem Leistungs- oder in einem sonstigen Begehren, etwa einem Feststellungs- oder Unterlassungsbegehren - Gegenstand der Klage ist; d) Streitigkeiten, die bloss die Rangordnung von Forderungen im Exekutionsverfahren und im Insolvenzverfahren betreffen; e) ehe- und familienrechtlichen Verfahren sowie in Verfahren betreffend die eingetragene Partnerschaft, abgesehen von den damit allenfalls verbundenen Ansprüchen vermögensrechtlicher Natur; f) Besitzerschutzverfahren.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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