G vom 4. Mai 2017 über die Gebühren der Gerichte und Beschwerdekommissionen (Gerichtsgebührengesetz; GGG)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 22 Grundsatz
1) Die Bemessungsgrundlage entspricht der des vorangegangenen Verfahrens. 2) Betrifft das Rechtsmittelverfahren oder das Verfahren über eine Wiederaufnahms- oder Nichtigkeitsklage jedoch nur einen Teil des ursprünglichen Streitgegenstands, so ist in diesem Verfahren für die Berechnung nur der Wert dieses Teils massgebend. Besteht dieser Teil nicht in einem Geldbetrag, so ist er in der Eingabe zu bewerten. Wird eine Bewertung unterlassen oder entspricht diese offensichtlich nicht den tatsächlichen Verhältnissen, ist der Bemessung der Gebühr der ganze ursprüngliche Streitwert zugrunde zu legen. 3) Bei wechselseitig erhobenen Rechtsmitteln sind die Gebühren nach Massgabe der Anträge eines jeden der beiden Streitteile gesondert zu berechnen und vom jeweiligen Rechtsmittelwerber zu entrichten. 4) Bei Kostenrekursen beträgt der Streitwert 1 000 Franken, jedoch nie mehr als die Hälfte des ursprünglichen Streitwerts.
Art. 22 Grundsatz
1) Die Bemessungsgrundlage entspricht der des vorangegangenen Verfahrens. 2) Betrifft das Rechtsmittelverfahren oder das Verfahren über eine Wiederaufnahms- oder Nichtigkeitsklage jedoch nur einen Teil des ursprünglichen Streitgegenstands, so ist in diesem Verfahren für die Berechnung nur der Wert dieses Teils massgebend. Besteht dieser Teil nicht in einem Geldbetrag, so ist er in der Eingabe zu bewerten. Wird eine Bewertung unterlassen oder entspricht diese offensichtlich nicht den tatsächlichen Verhältnissen, ist der Bemessung der Gebühr der ganze ursprüngliche Streitwert zugrunde zu legen. 3) Bei wechselseitig erhobenen Rechtsmitteln sind die Gebühren nach Massgabe der Anträge eines jeden der beiden Streitteile gesondert zu berechnen und vom jeweiligen Rechtsmittelwerber zu entrichten. 4) Bei Kostenrekursen beträgt der Streitwert 1 000 Franken, jedoch nie mehr als die Hälfte des ursprünglichen Streitwerts.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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