G vom 4. Mai 2017 über die Gebühren der Gerichte und Beschwerdekommissionen (Gerichtsgebührengesetz; GGG)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 26 Grundsatz
1) Die Bemessungsgrundlage ist im Exekutionsverfahren der Betrag des durchzusetzenden Anspruchs, im Rechtssicherungsverfahren der Betrag des zu sichernden Anspruchs. 2) Für die Bewertung des Anspruchs gelten die Bestimmungen für das zivilgerichtliche Verfahren erster Instanz sinngemäss. Ist dem Verfahren ein denselben Anspruch betreffendes zivilgerichtliches Verfahren vorausgegangen, so bleibt der in diesem Verfahren massgebende Streitwert für die Bewertung des durchzusetzenden oder zu sichernden Anspruchs massgebend. Betrifft das Exekutions- oder Rechtssicherungsverfahren jedoch nur einen Teil des ursprünglichen Streitgegenstands, so ist in diesem Verfahren für die Berechnung nur der Wert dieses Teils massgebend. Besteht dieser Teil nicht in einem Geldbetrag, so ist er in der Eingabe zu bewerten. Wird eine Bewertung unterlassen oder entspricht diese offensichtlich nicht den tatsächlichen Verhältnissen, ist der Bemessung der Gebühr der ganze ursprüngliche Streitwert zugrunde zu legen. Prozesskosten oder Nebengebühren sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie allein den Gegenstand des durchzusetzenden oder zu sichernden Anspruchs bilden. 3) Eine Änderung der Bemessungsgrundlage für die Gebühren tritt nicht ein, wenn das Verfahren auf einen Teil des vollstreckbaren oder zu sichernden Anspruchs eingeschränkt wird.
Art. 26 Grundsatz
1) Die Bemessungsgrundlage ist im Exekutionsverfahren der Betrag des durchzusetzenden Anspruchs, im Rechtssicherungsverfahren der Betrag des zu sichernden Anspruchs. 2) Für die Bewertung des Anspruchs gelten die Bestimmungen für das zivilgerichtliche Verfahren erster Instanz sinngemäss. Ist dem Verfahren ein denselben Anspruch betreffendes zivilgerichtliches Verfahren vorausgegangen, so bleibt der in diesem Verfahren massgebende Streitwert für die Bewertung des durchzusetzenden oder zu sichernden Anspruchs massgebend. Betrifft das Exekutions- oder Rechtssicherungsverfahren jedoch nur einen Teil des ursprünglichen Streitgegenstands, so ist in diesem Verfahren für die Berechnung nur der Wert dieses Teils massgebend. Besteht dieser Teil nicht in einem Geldbetrag, so ist er in der Eingabe zu bewerten. Wird eine Bewertung unterlassen oder entspricht diese offensichtlich nicht den tatsächlichen Verhältnissen, ist der Bemessung der Gebühr der ganze ursprüngliche Streitwert zugrunde zu legen. Prozesskosten oder Nebengebühren sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie allein den Gegenstand des durchzusetzenden oder zu sichernden Anspruchs bilden. 3) Eine Änderung der Bemessungsgrundlage für die Gebühren tritt nicht ein, wenn das Verfahren auf einen Teil des vollstreckbaren oder zu sichernden Anspruchs eingeschränkt wird.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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