G vom 4. Mai 2017 über die Gebühren der Gerichte und Beschwerdekommissionen (Gerichtsgebührengesetz; GGG)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 31 Verlassenschaftsverfahren
1) Im Verlassenschaftsverfahren beträgt die Gebühr: a) bei Einantwortung des Nachlasses an den Ehegatten, an den eingetragenen Partner, an Eltern, Nachkommen oder Adoptivkinder des Erblassers: 2 ‰ des Reinnachlasses; b) bei Einantwortung an Geschwister des Erblassers oder deren Nachkommen: 3 ‰ des Reinnachlasses; c) bei Einantwortung an andere Blutsverwandte des Erblassers: 5 ‰ des Reinnachlasses; d) bei Einantwortung an andere Personen: 10 ‰ des Reinnachlasses; e) in jedem Fall jedoch mindestens 100 Franken. 2) Kirchliche sowie gemeinnützige öffentliche Institutionen sind Nachkommen des Erblassers gleichgestellt.
Art. 31 Verlassenschaftsverfahren
1) Im Verlassenschaftsverfahren beträgt die Gebühr: a) bei Einantwortung des Nachlasses an den Ehegatten, an den eingetragenen Partner, an Eltern, Nachkommen oder Adoptivkinder des Erblassers: 2 ‰ des Reinnachlasses; b) bei Einantwortung an Geschwister des Erblassers oder deren Nachkommen: 3 ‰ des Reinnachlasses; c) bei Einantwortung an andere Blutsverwandte des Erblassers: 5 ‰ des Reinnachlasses; d) bei Einantwortung an andere Personen: 10 ‰ des Reinnachlasses; e) in jedem Fall jedoch mindestens 100 Franken. 2) Kirchliche sowie gemeinnützige öffentliche Institutionen sind Nachkommen des Erblassers gleichgestellt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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