G vom 4. Mai 2017 über die Gebühren der Gerichte und Beschwerdekommissionen (Gerichtsgebührengesetz; GGG)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 33 Insolvenzverfahren
1) Für die Durchführung des Insolvenzverfahrens beträgt die Gebühr bei Bestätigung eines Sanierungsplans 5 ‰ der vom Verfahren betroffenen Verbindlichkeiten des Schuldners, ansonsten 2 ‰ des Liquidationserlöses der Insolvenzmasse, mindestens jedoch 200 Franken. 2) Eine angemessene Gebühr ist auch dann einzuheben, wenn das Verfahren vor Abschluss der Vermögensverwertung aufgehoben oder wenn der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zurück- oder abgewiesen wird.
Art. 33 Insolvenzverfahren
1) Für die Durchführung des Insolvenzverfahrens beträgt die Gebühr bei Bestätigung eines Sanierungsplans 5 ‰ der vom Verfahren betroffenen Verbindlichkeiten des Schuldners, ansonsten 2 ‰ des Liquidationserlöses der Insolvenzmasse, mindestens jedoch 200 Franken. 2) Eine angemessene Gebühr ist auch dann einzuheben, wenn das Verfahren vor Abschluss der Vermögensverwertung aufgehoben oder wenn der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zurück- oder abgewiesen wird.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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