Propose a change

G vom 4. Mai 2017 über die Gebühren der Gerichte und Beschwerdekommissionen (Gerichtsgebührengesetz; GGG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 5 Gebührenentscheidung

1) Im Rahmen dieses Gesetzes sind die folgenden Entscheidungen zu treffen: a) Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer beanspruchten Gebührenbefreiung; b) Ermittlung und Festsetzung der zu entrichtenden Gebühr; c) Festsetzung eines zu leistenden Vorschusses für die Gebühr; d) Feststellung, dass eine Eingabe als zurückgezogen gilt. 2) Entscheidungen nach Abs. 1 Bst. a bis c obliegen: a) bei Gebühren für Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und dem Obersten Gerichtshof als Verwaltungsgerichtshof der beim Landgericht eingerichteten Abteilung für Zentrale Dienste; b) bei Gebühren für Verfahren vor dem Staatsgerichtshof oder den Beschwerdekommissionen dem von diesen dafür für zuständig erklärten Einzelrichter oder Einzelmitglied. 3) Entscheidungen nach Abs. 1 Bst. d obliegen: a) für Verfahren vor dem Landgericht dem für die Erledigung der Rechtssache zuständigen Rechtspfleger oder Einzelrichter; b) für Verfahren vor dem Staatsgerichtshof, dem Verwaltungsgerichtshof, dem Obersten Gerichtshof, dem Obergericht oder den Beschwerdekommissionen dem von diesen dafür für zuständig erklärten Einzelrichter oder Einzelmitglied. 4) Wird im Laufe des Verfahrens festgestellt, dass die Gebühr oder ein zu leistender Vorschuss für die Gebühr unrichtig festgesetzt oder anderweitig anzupassen ist, kann das Gericht die Festsetzung von Amts wegen oder auf Antrag der gebührenpflichtigen Person oder deren Gegners korrigieren. 5) Eine rechtskräftige Gebührenentscheidung bildet einen Exekutionstitel im Sinne der Exekutionsordnung.

Your change, as a redline

Art. 5 Gebührenentscheidung

1) Im Rahmen dieses Gesetzes sind die folgenden Entscheidungen zu treffen: a) Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer beanspruchten Gebührenbefreiung; b) Ermittlung und Festsetzung der zu entrichtenden Gebühr; c) Festsetzung eines zu leistenden Vorschusses für die Gebühr; d) Feststellung, dass eine Eingabe als zurückgezogen gilt. 2) Entscheidungen nach Abs. 1 Bst. a bis c obliegen: a) bei Gebühren für Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und dem Obersten Gerichtshof als Verwaltungsgerichtshof der beim Landgericht eingerichteten Abteilung für Zentrale Dienste; b) bei Gebühren für Verfahren vor dem Staatsgerichtshof oder den Beschwerdekommissionen dem von diesen dafür für zuständig erklärten Einzelrichter oder Einzelmitglied. 3) Entscheidungen nach Abs. 1 Bst. d obliegen: a) für Verfahren vor dem Landgericht dem für die Erledigung der Rechtssache zuständigen Rechtspfleger oder Einzelrichter; b) für Verfahren vor dem Staatsgerichtshof, dem Verwaltungsgerichtshof, dem Obersten Gerichtshof, dem Obergericht oder den Beschwerdekommissionen dem von diesen dafür für zuständig erklärten Einzelrichter oder Einzelmitglied. 4) Wird im Laufe des Verfahrens festgestellt, dass die Gebühr oder ein zu leistender Vorschuss für die Gebühr unrichtig festgesetzt oder anderweitig anzupassen ist, kann das Gericht die Festsetzung von Amts wegen oder auf Antrag der gebührenpflichtigen Person oder deren Gegners korrigieren. 5) Eine rechtskräftige Gebührenentscheidung bildet einen Exekutionstitel im Sinne der Exekutionsordnung.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it