Verordnung über die Ausrichtung von Finanzhilfe für pflegende Angehörige
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3
1 Ist der Pflegebedürftige auf eine tägliche Unterstützung durch eine Drittperson angewiesen, wird ein Beitrag gewährt. 2 Die Leistung eines Beitrages setzt voraus: a. dass der Pflegeaufwand pro Tag mindestens 1.5 Stunden beträgt; b. dass Hilfeleistungen bei mehreren der nachstehenden Lebensverrichtungen benötigt werden wie: 1 Angehörige sind Verwandte in auf- und absteigender Linie im Sinn des Art. 328 ZGB. Konkubinatspartner und Personen in eingetragener Partnerschaft sind Ehegatten gleichgestellt. Grundsatz Zweck Allgemeine Voraussetzungen Verordnung zur Finanzhilfe für pflegende Angehörige 810.1 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 2 - An- und Auskleiden; - sich Setzen, Aufstehen, zu Bett gehen; - Essen (nach Zubereitung); - Tägliche Körperpflege; - Baden; - Benützen der Toilette; - Fortbewegung im Haus; - Kontaktnahme mit der Umwelt; - Orientierungshilfen; c. dass ohne diese Hilfeleistungen die pflegebedürftige Person in einem Heim betreut werden müsste. 3 Benötigt die pflegebedürftige Person aus medizinischen Gründen ständige Überwachung, so können Pflegebeiträge auch dann gesprochen werden, wenn die direkten Hilfeleistungen bei den oben aufgeführten Verrichtungen weniger als 1,5 Stunden erfordern. 4 Für die Ausrichtung von Pflegebeiträgen muss die pflegebedürftige Person seit mindestens zwei Jahren ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Stadt Schaffhausen haben.
Art. 3
1 Ist der Pflegebedürftige auf eine tägliche Unterstützung durch eine Drittperson angewiesen, wird ein Beitrag gewährt. 2 Die Leistung eines Beitrages setzt voraus: a. dass der Pflegeaufwand pro Tag mindestens 1.5 Stunden beträgt; b. dass Hilfeleistungen bei mehreren der nachstehenden Lebensverrichtungen benötigt werden wie: 1 Angehörige sind Verwandte in auf- und absteigender Linie im Sinn des Art. 328 ZGB. Konkubinatspartner und Personen in eingetragener Partnerschaft sind Ehegatten gleichgestellt. Grundsatz Zweck Allgemeine Voraussetzungen Verordnung zur Finanzhilfe für pflegende Angehörige 810.1 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 2 - An- und Auskleiden; - sich Setzen, Aufstehen, zu Bett gehen; - Essen (nach Zubereitung); - Tägliche Körperpflege; - Baden; - Benützen der Toilette; - Fortbewegung im Haus; - Kontaktnahme mit der Umwelt; - Orientierungshilfen; c. dass ohne diese Hilfeleistungen die pflegebedürftige Person in einem Heim betreut werden müsste. 3 Benötigt die pflegebedürftige Person aus medizinischen Gründen ständige Überwachung, so können Pflegebeiträge auch dann gesprochen werden, wenn die direkten Hilfeleistungen bei den oben aufgeführten Verrichtungen weniger als 1,5 Stunden erfordern. 4 Für die Ausrichtung von Pflegebeiträgen muss die pflegebedürftige Person seit mindestens zwei Jahren ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Stadt Schaffhausen haben.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.