Propose a change

Beschluss der Einwohnergemeinde betreffend Beteiligung an der Aktion des Bundes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Wohnbauaktion 1958 905.4 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 1 Beschluss der Einwohnergemeinde betreffend Beteiligung an der Aktion des Bundes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus (Bundesbeschluss vom 31. Januar 1958) vom 12. April 1959 Der Stadtrat beschliesst: 1. Die Einwohnergemeinde beteiligt sich an der Aktion des Bundes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues gemäss Bundesbeschluss vom 31. Januar 1958 und im Sinne des Beschlusses des Grossen Rates des Kantons Schaffhausen vom 17. November 1958. Für diese Beteiligung wird ein Kredit von maximal Fr. 700'000.–, auf 20 Jahre verteilt, zur Zinsverbilligung, im Sinne dieser Vorlage, bewilligt. 2. Zur Förderung des allgemeinen Wohnungsbaues ermächtigt die Einwohnergemeinde den Stadtrat zur Aufnahme eines Anleihens von Fr. 4'000'000.–. Dieses Anleihen ist zu einem Zinssatz, der höchstens 1 % unter demjenigen liegt, mit dem es selbst belastet ist, zur Erstellung von mindestens 120 Wohnungen im Sinne der Empfehlungen des Grossen Stadtrates vom 4. Juli 1958 an Bauinteressenten weiterzugeben. Alle näheren Bedingungen über die Beitragsgewährung beschliesst der Stadtrat in eigener Kompetenz. 3. Die Einwohnergemeinde ermächtigt den Stadtrat, zur Förderung des sozialen und des allgemeinen Wohnungsbaues Bürgschaften für 2. Hypotheken bis zu 90 % der Anlagekosten zu gewähren. Die auf diese Weise verbürgten Hypotheken sind innerhalb 30 Jahren, längstens jedoch innert 35 Jahren zu amortisieren.

Your change, as a redline

Wohnbauaktion 1958 905.4 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 1 Beschluss der Einwohnergemeinde betreffend Beteiligung an der Aktion des Bundes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus (Bundesbeschluss vom 31. Januar 1958) vom 12. April 1959 Der Stadtrat beschliesst: 1. Die Einwohnergemeinde beteiligt sich an der Aktion des Bundes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues gemäss Bundesbeschluss vom 31. Januar 1958 und im Sinne des Beschlusses des Grossen Rates des Kantons Schaffhausen vom 17. November 1958. Für diese Beteiligung wird ein Kredit von maximal Fr. 700'000.–, auf 20 Jahre verteilt, zur Zinsverbilligung, im Sinne dieser Vorlage, bewilligt. 2. Zur Förderung des allgemeinen Wohnungsbaues ermächtigt die Einwohnergemeinde den Stadtrat zur Aufnahme eines Anleihens von Fr. 4'000'000.–. Dieses Anleihen ist zu einem Zinssatz, der höchstens 1 % unter demjenigen liegt, mit dem es selbst belastet ist, zur Erstellung von mindestens 120 Wohnungen im Sinne der Empfehlungen des Grossen Stadtrates vom 4. Juli 1958 an Bauinteressenten weiterzugeben. Alle näheren Bedingungen über die Beitragsgewährung beschliesst der Stadtrat in eigener Kompetenz. 3. Die Einwohnergemeinde ermächtigt den Stadtrat, zur Förderung des sozialen und des allgemeinen Wohnungsbaues Bürgschaften für 2. Hypotheken bis zu 90 % der Anlagekosten zu gewähren. Die auf diese Weise verbürgten Hypotheken sind innerhalb 30 Jahren, längstens jedoch innert 35 Jahren zu amortisieren.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

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