Propose a change

Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Littau

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 20 § 80 Geltungsdauer

11 Ergänzende Gestaltungsplanbestimmungen 1 Die Mindestfläche für einen Gestaltungsplan, bei dem vom Zonenplan und Bau- und Zonenreglement im Rahmen von § 75 Abs. 2 und 3 PBG abgewichen werden kann (AZ-Bonus, Mehrhöhen usw.), beträgt in den Zonen Ke, Ze, Do-L und W-R 2'000m2, in den übrigen Zonen 4'000 m2. Die Gewährung von Ausnützungszuschlägen kann von der Erfüllung der Rahmenbedingungen eines Richtplanes oder einer konzeptionellen Planung (Masterplan) abhängig gemacht werden. 11 Fassung gemäss Änderung vom 9. Juni 2022, in Kraft seit 10. Januar 2023. 2 Baubewilligungen in Gebieten, welche die Mindestfläche gemäss Abs. 1 aufweisen, dürfen in der Regel nur aufgrund eines Gestaltungsplanes erteilt werden. Dies gilt auch bei Bewilligungen für wesentliche bauliche Änderungen. 3 Im Zonenplan sind spezielle Gebiete mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt. Hier kann nur im Rahmen eines Gestaltungs- oder Bebauungsplanes gebaut werden. 4 Im Gestaltungsplanpflichtgebiet Udelboden sind an dafür geeigneten Standorten auch Möglichkeiten für Einfamilienhäuser zu schaffen. 5 Im Gestaltungsplanpflichtgebiet Uchteren sind im Übergang zur Wohn- und Arbeitszone die Bebauungsstruktur und die Bauweise der Wohnbauten so zu regeln, dass für die angrenzenden Arbeitsnutzungen bezüglich Lärmemissionen keine Nachteile entstehen. 6 Der Gemeinderat kann bauliche Änderungen, angemessene Erweiterungen sowie ausnahmsweise Neubauten von der Gestaltungsplanpflicht befreien, wenn a. die baulichen Massnahmen von untergeordneter Bedeutung sind, b. die Zielsetzungen der Chance Littau nicht verletzt werden und c. kein Präjudiz für allfällige spätere Bebauungs- und Gestaltungspläne geschaffen wird. 7 Ausserhalb der Gestaltungsplanpflichtgebiete ist die Einzelbauweise möglich.

Your change, as a redline

Art. 20 § 80 Geltungsdauer

11 Ergänzende Gestaltungsplanbestimmungen 1 Die Mindestfläche für einen Gestaltungsplan, bei dem vom Zonenplan und Bau- und Zonenreglement im Rahmen von § 75 Abs. 2 und 3 PBG abgewichen werden kann (AZ-Bonus, Mehrhöhen usw.), beträgt in den Zonen Ke, Ze, Do-L und W-R 2'000m2, in den übrigen Zonen 4'000 m2. Die Gewährung von Ausnützungszuschlägen kann von der Erfüllung der Rahmenbedingungen eines Richtplanes oder einer konzeptionellen Planung (Masterplan) abhängig gemacht werden. 11 Fassung gemäss Änderung vom 9. Juni 2022, in Kraft seit 10. Januar 2023. 2 Baubewilligungen in Gebieten, welche die Mindestfläche gemäss Abs. 1 aufweisen, dürfen in der Regel nur aufgrund eines Gestaltungsplanes erteilt werden. Dies gilt auch bei Bewilligungen für wesentliche bauliche Änderungen. 3 Im Zonenplan sind spezielle Gebiete mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt. Hier kann nur im Rahmen eines Gestaltungs- oder Bebauungsplanes gebaut werden. 4 Im Gestaltungsplanpflichtgebiet Udelboden sind an dafür geeigneten Standorten auch Möglichkeiten für Einfamilienhäuser zu schaffen. 5 Im Gestaltungsplanpflichtgebiet Uchteren sind im Übergang zur Wohn- und Arbeitszone die Bebauungsstruktur und die Bauweise der Wohnbauten so zu regeln, dass für die angrenzenden Arbeitsnutzungen bezüglich Lärmemissionen keine Nachteile entstehen. 6 Der Gemeinderat kann bauliche Änderungen, angemessene Erweiterungen sowie ausnahmsweise Neubauten von der Gestaltungsplanpflicht befreien, wenn a. die baulichen Massnahmen von untergeordneter Bedeutung sind, b. die Zielsetzungen der Chance Littau nicht verletzt werden und c. kein Präjudiz für allfällige spätere Bebauungs- und Gestaltungspläne geschaffen wird. 7 Ausserhalb der Gestaltungsplanpflichtgebiete ist die Einzelbauweise möglich.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds