Propose a change

Pflanzenschutzmittelverordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 128 Aufgaben der Zulassungsstelle

Die Zulassungsstelle hat folgende Aufgaben: a. Sie koordiniert die Zusammenarbeit der Beurteilungsstellen. b. Sie holt die Beurteilung und Stellungnahme der fachlich zuständigen Beurteilungsstellen ein. c. Sie entscheidet unter Berücksichtigung der Beurteilung und der Stellungnahme der Beurteilungsstellen über:1. die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sowie die Erneuerung, die Überprüfung und den Widerruf der Zulassung; 2. die Genehmigung von Nützlingen sowie die Erneuerung, die Überprüfung und den Widerruf der Genehmigung. d. Sie verfügt die Erneuerung, die Änderung oder den Widerruf von Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln; liegt der Grund für die Erneuerung, die Änderungen oder den Widerruf im Zuständigkeitsbereich einer Beurteilungsstelle, so erfolgt die Verfügung auf Antrag der betreffenden Beurteilungsstelle. e. Sie unterstützt in Zusammenarbeit mit dem BLW und dem Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung (Agroscope) die kantonalen Vollzugsbehörden bei den Kontrollen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. f. Sie führt eine bereichsübergreifende Dokumentation über Pflanzenschutzmittel und Nützlinge, insbesondere über:1. die eingereichten Gesuchsunterlagen; 2. die für die Bewertung relevanten Dokumente der beteiligten Beurteilungsstellen; 3. die Ergebnisse der Bewertungen; 4. die Zulassungen und die anderen Verfügungen; 5. den gesamten Schriftverkehr mit den Gesuchstellerinnen.

Your change, as a redline

Art. 128 Aufgaben der Zulassungsstelle

Die Zulassungsstelle hat folgende Aufgaben: a. Sie koordiniert die Zusammenarbeit der Beurteilungsstellen. b. Sie holt die Beurteilung und Stellungnahme der fachlich zuständigen Beurteilungsstellen ein. c. Sie entscheidet unter Berücksichtigung der Beurteilung und der Stellungnahme der Beurteilungsstellen über:1. die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sowie die Erneuerung, die Überprüfung und den Widerruf der Zulassung; 2. die Genehmigung von Nützlingen sowie die Erneuerung, die Überprüfung und den Widerruf der Genehmigung. d. Sie verfügt die Erneuerung, die Änderung oder den Widerruf von Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln; liegt der Grund für die Erneuerung, die Änderungen oder den Widerruf im Zuständigkeitsbereich einer Beurteilungsstelle, so erfolgt die Verfügung auf Antrag der betreffenden Beurteilungsstelle. e. Sie unterstützt in Zusammenarbeit mit dem BLW und dem Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung (Agroscope) die kantonalen Vollzugsbehörden bei den Kontrollen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. f. Sie führt eine bereichsübergreifende Dokumentation über Pflanzenschutzmittel und Nützlinge, insbesondere über:1. die eingereichten Gesuchsunterlagen; 2. die für die Bewertung relevanten Dokumente der beteiligten Beurteilungsstellen; 3. die Ergebnisse der Bewertungen; 4. die Zulassungen und die anderen Verfügungen; 5. den gesamten Schriftverkehr mit den Gesuchstellerinnen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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