Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 140
1 Liegt ein begründeter Verdacht vor, dass ein Pflanzenschutzmittel oder ein Nützling, das oder der in Verkehr ist oder in Verkehr gebracht werden soll, den Bestimmungen dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die zuständige Behörde:
a. den Verkauf oder die Verwendung des Pflanzenschutzmittels oder des Nützlings verbieten;
b. das Pflanzenschutzmittel oder den Nützling beschlagnahmen; oder
c. die Importeurin dazu anhalten, das Pflanzenschutzmittel oder den Nützling wieder zu exportieren.
2 Sie kann Beweismittel sicherstellen, die den Verdacht begründen. Wer solche besitzt, muss sie auf Verlangen herausgeben.
3 Sie kennzeichnet die beschlagnahmten Pflanzenschutzmittel und Nützlinge sowie die sichergestellten Beweismittel und nimmt sie in ein Verzeichnis auf. Sie gibt den an diesen Gegenständen berechtigten Personen eine Kopie des Verzeichnisses ab.
4 Sie trifft die notwendigen Massnahmen für den Unterhalt der beschlagnahmten Pflanzenschutzmittel und Nützlinge sowie der sichergestellten Beweismittel. Sie kann zu diesem Zweck den an diesen Gegenständen berechtigten Personen Weisungen erteilen.
5 Sie zieht nach Abschluss des Verfahrens die beschlagnahmten Pflanzenschutzmittel oder Nützlinge ein oder gibt sie gegebenenfalls mit Auflagen frei. Die sichergestellten Beweismittel gibt sie der Besitzerin oder dem Besitzer zurück.
6 Allfällige Entsorgungskosten infolge einer Einziehung gehen zulasten der Besitzerin.
Your change, as a redline
Art. 140
1 Liegt ein begründeter Verdacht vor, dass ein Pflanzenschutzmittel oder ein Nützling, das oder der in Verkehr ist oder in Verkehr gebracht werden soll, den Bestimmungen dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die zuständige Behörde:
a. den Verkauf oder die Verwendung des Pflanzenschutzmittels oder des Nützlings verbieten;
b. das Pflanzenschutzmittel oder den Nützling beschlagnahmen; oder
c. die Importeurin dazu anhalten, das Pflanzenschutzmittel oder den Nützling wieder zu exportieren.
2 Sie kann Beweismittel sicherstellen, die den Verdacht begründen. Wer solche besitzt, muss sie auf Verlangen herausgeben.
3 Sie kennzeichnet die beschlagnahmten Pflanzenschutzmittel und Nützlinge sowie die sichergestellten Beweismittel und nimmt sie in ein Verzeichnis auf. Sie gibt den an diesen Gegenständen berechtigten Personen eine Kopie des Verzeichnisses ab.
4 Sie trifft die notwendigen Massnahmen für den Unterhalt der beschlagnahmten Pflanzenschutzmittel und Nützlinge sowie der sichergestellten Beweismittel. Sie kann zu diesem Zweck den an diesen Gegenständen berechtigten Personen Weisungen erteilen.
5 Sie zieht nach Abschluss des Verfahrens die beschlagnahmten Pflanzenschutzmittel oder Nützlinge ein oder gibt sie gegebenenfalls mit Auflagen frei. Die sichergestellten Beweismittel gibt sie der Besitzerin oder dem Besitzer zurück.
6 Allfällige Entsorgungskosten infolge einer Einziehung gehen zulasten der Besitzerin.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.