Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 57 Voraussetzungen für die Notfallzulassung
1 Die Zulassungsstelle erteilt eine Notfallzulassung, wenn sie die Voraussetzungen nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben a, d und f als erfüllt erachtet.
2 Für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, stützt sich die Zulassungsstelle auf die ihr zur Verfügung stehenden Informationen.
3 Von einer Notfallzulassung ausgeschlossen sind Pflanzenschutzmittel, die:
a. aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten;
b. Wirkstoffe enthalten, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft sind als:
1. krebserzeugend der Kategorie 1A,
2. krebserzeugend der Kategorie 1B ohne Schwellenwert,
3. reproduktionstoxisch der Kategorie 1A, oder
4. endokrinschädlich.
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, ABl. L 353 vom 31.12.2008, S. 1; Fassung gemäss ABl. L 2024/2865, 20.11.2024.
Your change, as a redline
Art. 57 Voraussetzungen für die Notfallzulassung
1 Die Zulassungsstelle erteilt eine Notfallzulassung, wenn sie die Voraussetzungen nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben a, d und f als erfüllt erachtet.
2 Für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, stützt sich die Zulassungsstelle auf die ihr zur Verfügung stehenden Informationen.
3 Von einer Notfallzulassung ausgeschlossen sind Pflanzenschutzmittel, die:
a. aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten;
b. Wirkstoffe enthalten, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft sind als:
1. krebserzeugend der Kategorie 1A,
2. krebserzeugend der Kategorie 1B ohne Schwellenwert,
3. reproduktionstoxisch der Kategorie 1A, oder
4. endokrinschädlich.
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, ABl. L 353 vom 31.12.2008, S. 1; Fassung gemäss ABl. L 2024/2865, 20.11.2024.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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