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Pflanzenschutzmittelverordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 62 Berichtsschutz

1 Werden im Rahmen der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels Versuche und Studien zum Pflanzenschutzmittel, zu darin enthaltenen Wirkstoffen, Safenern und Synergisten durchgeführt, so kann mit dem Gesuch um Zulassung beantragt werden, dass die Versuchs- und Studienberichte dem Berichtsschutz unterstellt werden, wenn die Versuche und Studien: a. im Hinblick auf die Zulassung oder auf die Änderung einer Zulassung für die Verwendung bei einer anderen Kulturpflanze notwendig waren; b. nach den Grundsätzen der guten Laborpraxis oder der guten experimentellen Praxis durchgeführt wurden. 2 Ein Antrag auf Berichtsschutz ist nicht zulässig: a. für Versuchs- und Studienberichte, für die die Gesuchstellerin ein Originaldokument vorgelegt hat, mit dem die Inhaberin von Daten, die nach dieser Verordnung geschützt sind, der Nutzung dieser Daten durch die zuständigen Stellen für die Zwecke der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels zugunsten einer anderen Gesuchstellerin unter den spezifischen Voraussetzungen und Bedingungen zustimmt; b. wenn die Dauer des Berichtsschutzes für entsprechende Versuchs- und Studienberichte in Bezug auf ein anderes Pflanzenschutzmittel abgelaufen ist. 3 Der Berichtsschutz kann gewährt werden, wenn die Erstgesuchstellerin mit dem Gesuch Folgendes einreicht: a. eine Begründung, warum die vorgelegten Versuchs- und Studienberichte für die erste Genehmigung des Wirkstoffs, Safeners oder Synergisten oder für Änderungen der Genehmigungsbedingungen notwendig waren; b. eine Begründung, warum die vorgelegten Versuchs- und Studienberichte für die Erstzulassung des Pflanzenschutzmittels oder für Änderungen der Zulassungsbedingungen notwendig sind; und c. die Bestätigung, dass für den Versuchs- oder Studienbericht noch kein Berichtsschutzzeitraum gewährt wurde oder dass gewährte Berichtsschutzzeiträume noch nicht abgelaufen sind.

Your change, as a redline

Art. 62 Berichtsschutz

1 Werden im Rahmen der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels Versuche und Studien zum Pflanzenschutzmittel, zu darin enthaltenen Wirkstoffen, Safenern und Synergisten durchgeführt, so kann mit dem Gesuch um Zulassung beantragt werden, dass die Versuchs- und Studienberichte dem Berichtsschutz unterstellt werden, wenn die Versuche und Studien: a. im Hinblick auf die Zulassung oder auf die Änderung einer Zulassung für die Verwendung bei einer anderen Kulturpflanze notwendig waren; b. nach den Grundsätzen der guten Laborpraxis oder der guten experimentellen Praxis durchgeführt wurden. 2 Ein Antrag auf Berichtsschutz ist nicht zulässig: a. für Versuchs- und Studienberichte, für die die Gesuchstellerin ein Originaldokument vorgelegt hat, mit dem die Inhaberin von Daten, die nach dieser Verordnung geschützt sind, der Nutzung dieser Daten durch die zuständigen Stellen für die Zwecke der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels zugunsten einer anderen Gesuchstellerin unter den spezifischen Voraussetzungen und Bedingungen zustimmt; b. wenn die Dauer des Berichtsschutzes für entsprechende Versuchs- und Studienberichte in Bezug auf ein anderes Pflanzenschutzmittel abgelaufen ist. 3 Der Berichtsschutz kann gewährt werden, wenn die Erstgesuchstellerin mit dem Gesuch Folgendes einreicht: a. eine Begründung, warum die vorgelegten Versuchs- und Studienberichte für die erste Genehmigung des Wirkstoffs, Safeners oder Synergisten oder für Änderungen der Genehmigungsbedingungen notwendig waren; b. eine Begründung, warum die vorgelegten Versuchs- und Studienberichte für die Erstzulassung des Pflanzenschutzmittels oder für Änderungen der Zulassungsbedingungen notwendig sind; und c. die Bestätigung, dass für den Versuchs- oder Studienbericht noch kein Berichtsschutzzeitraum gewährt wurde oder dass gewährte Berichtsschutzzeiträume noch nicht abgelaufen sind.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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