Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 76 Werbung
1 Werbung ist nur für zugelassene Pflanzenschutzmittel erlaubt.
2 Sie muss so gestaltet sein, dass die Aufmerksamkeit auf Warnhinweise und Symbole gemäss der Kennzeichnung gelenkt wird.
3 Sie muss den Hinweis «Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikette und Produktinformationen lesen» enthalten. Der Hinweis muss leicht lesbar und von der eigentlichen Werbebotschaft deutlich unterscheidbar sein. Das Wort «Pflanzenschutzmittel» kann dabei durch eine genauere Bezeichnung des Produkttyps, wie Fungizid, Insektizid oder Herbizid, ersetzt werden.
4 Sie darf nicht enthalten:
a. Informationen in Form von Text oder Grafiken, die hinsichtlich möglicher Risiken für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt irreführend sein könnten, wie die Bezeichnung «risikoarm», «ungiftig» oder «harmlos»; Werbung für Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko nach Artikel 19 darf die Bezeichnung «als Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko zugelassen» enthalten;
b. visuelle Darstellungen potenziell gefährlicher Praktiken, wie der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln:1. ohne ausreichende Schutzkleidung,
2. in der Nähe von Lebensmitteln,
3. durch Kinder, oder
4. in der Nähe von Kindern.
Your change, as a redline
Art. 76 Werbung
1 Werbung ist nur für zugelassene Pflanzenschutzmittel erlaubt.
2 Sie muss so gestaltet sein, dass die Aufmerksamkeit auf Warnhinweise und Symbole gemäss der Kennzeichnung gelenkt wird.
3 Sie muss den Hinweis «Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikette und Produktinformationen lesen» enthalten. Der Hinweis muss leicht lesbar und von der eigentlichen Werbebotschaft deutlich unterscheidbar sein. Das Wort «Pflanzenschutzmittel» kann dabei durch eine genauere Bezeichnung des Produkttyps, wie Fungizid, Insektizid oder Herbizid, ersetzt werden.
4 Sie darf nicht enthalten:
a. Informationen in Form von Text oder Grafiken, die hinsichtlich möglicher Risiken für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt irreführend sein könnten, wie die Bezeichnung «risikoarm», «ungiftig» oder «harmlos»; Werbung für Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko nach Artikel 19 darf die Bezeichnung «als Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko zugelassen» enthalten;
b. visuelle Darstellungen potenziell gefährlicher Praktiken, wie der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln:1. ohne ausreichende Schutzkleidung,
2. in der Nähe von Lebensmitteln,
3. durch Kinder, oder
4. in der Nähe von Kindern.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.