G vom 5. Dezember 2013 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 33 Übertretungen
1) Von der Regierung wird wegen Übertretung mit Busse bis zu 100 000 Franken bestraft, wer vorsätzlich: a) ein UVP-pflichtiges Projekt ohne die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ausführt (Art. 6 bis 8); b) durch Beibringen unrichtiger Angaben eine Entscheidung nach diesem Gesetz erlangt oder zu erlangen versucht (Art. 7 Abs. 3, Art. 9 Abs. 2 sowie Art. 10 Abs. 1 bis 4 und 7); c) das Projekt nicht gemäss der Entscheidung der Regierung über die Umweltverträglichkeit des Projekts umsetzt (Art. 25 Abs. 1); d) Abweichungen von den in der Entscheidung über die Umweltverträglichkeit festgehaltenen Auflagen, Bedingungen und Befristungen nicht umgehend mitteilt (Art. 25 Abs. 2); e) Auskünfte nicht erteilt und die Durchführung von Untersuchungen, Messungen, Probenahmen oder sonstige Abklärungen nicht duldet oder den Zugang zu betroffenen Liegenschaften nicht gewährt (Art. 27). 2) Bei fahrlässiger Begehung werden die Strafobergrenzen auf die Hälfte herabgesetzt.
Art. 33 Übertretungen
1) Von der Regierung wird wegen Übertretung mit Busse bis zu 100 000 Franken bestraft, wer vorsätzlich: a) ein UVP-pflichtiges Projekt ohne die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ausführt (Art. 6 bis 8); b) durch Beibringen unrichtiger Angaben eine Entscheidung nach diesem Gesetz erlangt oder zu erlangen versucht (Art. 7 Abs. 3, Art. 9 Abs. 2 sowie Art. 10 Abs. 1 bis 4 und 7); c) das Projekt nicht gemäss der Entscheidung der Regierung über die Umweltverträglichkeit des Projekts umsetzt (Art. 25 Abs. 1); d) Abweichungen von den in der Entscheidung über die Umweltverträglichkeit festgehaltenen Auflagen, Bedingungen und Befristungen nicht umgehend mitteilt (Art. 25 Abs. 2); e) Auskünfte nicht erteilt und die Durchführung von Untersuchungen, Messungen, Probenahmen oder sonstige Abklärungen nicht duldet oder den Zugang zu betroffenen Liegenschaften nicht gewährt (Art. 27). 2) Bei fahrlässiger Begehung werden die Strafobergrenzen auf die Hälfte herabgesetzt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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