G vom 5. Dezember 2013 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 35 Übergangsbestimmungen
1) Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes hängigen Anträge sind nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu behandeln. Ausgenommen sind hängige Anträge, für welche bereits die Entscheidung über den Untersuchungsrahmen nach bisherigem Recht getroffen wurde. 2) Umwelt- und Naturschutzorganisationen, die von der Regierung nach bisherigem Recht als zur Beschwerde berechtigt bezeichnet wurden, gelten weiterhin als beschwerdelegitimierte Umweltschutzorganisationen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 Bst. c.
Art. 35 Übergangsbestimmungen
1) Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes hängigen Anträge sind nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu behandeln. Ausgenommen sind hängige Anträge, für welche bereits die Entscheidung über den Untersuchungsrahmen nach bisherigem Recht getroffen wurde. 2) Umwelt- und Naturschutzorganisationen, die von der Regierung nach bisherigem Recht als zur Beschwerde berechtigt bezeichnet wurden, gelten weiterhin als beschwerdelegitimierte Umweltschutzorganisationen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 Bst. c.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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