Propose a change

Verordnung über die Benützung von Räumlichkeiten im Rathaus und Am-Rhyn-Haus

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 16 gemäss

3 Abgesagte Ziviltrauungen sind von Annullationskosten befreit. IV. Kunst- und Dokumentarausstellungen der Stadt Luzern in der Kornschütte Art. 16 Ausstellungen in der Kornschütte 1 Der für Kulturförderung zuständigen Stelle der Stadt Luzern steht ein durch den Stadtrat festgelegtes Kontingent an Zeitfenstern für Kunst- und Dokumentarausstellungen zu. Werden diese nicht bis 6 Monate vor dem reservierten Kontingent in Anspruch genommen, können andere Anlässe gemäss Art. 3 durchgeführt werden. 2 Gesuche für Kunst- oder Dokumentarausstellungen in der Kornschütte sind an die zuständige Stelle für Kulturförderung einzureichen. Sie trägt die Verantwortung für die Auswahl der Ausstellerinnen und Aussteller. 3 Die Betriebsleitung und die für Kulturförderung zuständige Stelle der Stadt Luzern sorgen für die notwendige Koordination. 4 Bei Ausstellungen innerhalb des zur Verfügung stehenden Kontingents entrichten die Ausstellerinnen und Aussteller an die Stadt Luzern eine Verkaufsprovision von 25 Prozent des Bruttoverkaufspreises sämtlicher Verkäufe.

Your change, as a redline

Art. 16 gemäss

3 Abgesagte Ziviltrauungen sind von Annullationskosten befreit. IV. Kunst- und Dokumentarausstellungen der Stadt Luzern in der Kornschütte Art. 16 Ausstellungen in der Kornschütte 1 Der für Kulturförderung zuständigen Stelle der Stadt Luzern steht ein durch den Stadtrat festgelegtes Kontingent an Zeitfenstern für Kunst- und Dokumentarausstellungen zu. Werden diese nicht bis 6 Monate vor dem reservierten Kontingent in Anspruch genommen, können andere Anlässe gemäss Art. 3 durchgeführt werden. 2 Gesuche für Kunst- oder Dokumentarausstellungen in der Kornschütte sind an die zuständige Stelle für Kulturförderung einzureichen. Sie trägt die Verantwortung für die Auswahl der Ausstellerinnen und Aussteller. 3 Die Betriebsleitung und die für Kulturförderung zuständige Stelle der Stadt Luzern sorgen für die notwendige Koordination. 4 Bei Ausstellungen innerhalb des zur Verfügung stehenden Kontingents entrichten die Ausstellerinnen und Aussteller an die Stadt Luzern eine Verkaufsprovision von 25 Prozent des Bruttoverkaufspreises sämtlicher Verkäufe.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds