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Verordnung zum Abwasserreglement der Gemeinde Risch

Risch · 7.4.3-2.1 · communal act

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1 provision

Art. 1 Betriebsgebühren

1 Die jährlichen Betriebsgebühren setzen sich aus der Grundgebühr und aus der Verbrauchergebühr wie folgt zusammen: * a) Grundgebühr CHF 70.00 / GE (Abs. 2) b) Verbrauchergebühr CHF 1.60 / 1 m&sup3; Wasserverbrauch (Abs. 3) c) Baustellenabwasser (Abs. 4) 2 Grundeinheit (GE): a) 1 Wohnung = 1 Grundeinheit (GE) b) Gewerbe, Industrie und Büros: 100 m&sup2; = 1 Grundeinheit (GE) 3 Verbrauchsgebühr: Die gelieferte Wassermenge der Wassergenossenschaft Risch/Rotkreuz ist massgebend. Bei privaten Wasserversorgungen und bei landwirtschaftlichen Bauten wird ein Wasserverbrauch von 200 m&sup3; / Wohnung festgelegt. 4 Baustellenabwasser: a) Grundgebühr: CHF 200.00 b) Baustellen <500 m&sup2; Baugrubengrundfläche: pro Wohnung oder per 100 m&sup2; Gewerbefläche CHF 50.00 c) Baustellen mit einer Baugrubengrundfläche von &ge;500 m&sup2; bzw. für spezielle Bauarbeiten: Baustellenabwasser gemessen pro 1 m&sup3; CHF 1.10

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