Art. 1 Betriebsgebühren
1 Die jährlichen Betriebsgebühren setzen sich aus der Grundgebühr und aus der Verbrauchergebühr wie folgt zusammen: * a) Grundgebühr CHF 70.00 / GE (Abs. 2) b) Verbrauchergebühr CHF 1.60 / 1 m³ Wasserverbrauch (Abs. 3) c) Baustellenabwasser (Abs. 4) 2 Grundeinheit (GE): a) 1 Wohnung = 1 Grundeinheit (GE) b) Gewerbe, Industrie und Büros: 100 m² = 1 Grundeinheit (GE) 3 Verbrauchsgebühr: Die gelieferte Wassermenge der Wassergenossenschaft Risch/Rotkreuz ist massgebend. Bei privaten Wasserversorgungen und bei landwirtschaftlichen Bauten wird ein Wasserverbrauch von 200 m³ / Wohnung festgelegt. 4 Baustellenabwasser: a) Grundgebühr: CHF 200.00 b) Baustellen <500 m² Baugrubengrundfläche: pro Wohnung oder per 100 m² Gewerbefläche CHF 50.00 c) Baustellen mit einer Baugrubengrundfläche von ≥500 m² bzw. für spezielle Bauarbeiten: Baustellenabwasser gemessen pro 1 m³ CHF 1.10