Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geoinformation
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 16
GIS-Wallis 1 Das GIS-Wallis stellt die rationelle Verwaltung und die optimale Nutzung der Geodaten, insbesondere in Koordination mit den Dienststellen des Staates, den Gemeinden und Privaten während der Produktion und Nutzung dieser Daten sicher. 2 Der Staatsrat bezeichnet einen für die Strategie und Aufsicht des GIS-Wallis zuständigen Steuerungsausschuss und legt dessen Aufgaben fest. 3 Die für die Geoinformation zuständige Dienststelle erlässt die notwendigen Weisungen und nimmt die Koordination zwischen den Dienststellen des Staates und den Gemeinden im Bereich der Geoinformation wahr. 4 Sie errichtet ein Geoportal, über das auf die Geoinformation des GIS-Wallis und die Geodienste der kantonalen Geodateninfrastruktur zugegriffen werden kann. 5 Die Verwaltungsbehörden müssen Arbeiten im Bereich der Geodaten der für die Geoinformation zuständigen Dienststelle melden, um die Koordination sicherzustellen. 6 Die Gemeinde kann für ihre Zwecke ein kommunales GIS einrichten. Die für die Geoinformation zuständige Dienststelle erlässt Richtlinien für die Integration der Geodienste des Kantons in das kommunale GIS. 4 Kataster und Informatikplattform
Art. 16
GIS-Wallis 1 Das GIS-Wallis stellt die rationelle Verwaltung und die optimale Nutzung der Geodaten, insbesondere in Koordination mit den Dienststellen des Staates, den Gemeinden und Privaten während der Produktion und Nutzung dieser Daten sicher. 2 Der Staatsrat bezeichnet einen für die Strategie und Aufsicht des GIS-Wallis zuständigen Steuerungsausschuss und legt dessen Aufgaben fest. 3 Die für die Geoinformation zuständige Dienststelle erlässt die notwendigen Weisungen und nimmt die Koordination zwischen den Dienststellen des Staates und den Gemeinden im Bereich der Geoinformation wahr. 4 Sie errichtet ein Geoportal, über das auf die Geoinformation des GIS-Wallis und die Geodienste der kantonalen Geodateninfrastruktur zugegriffen werden kann. 5 Die Verwaltungsbehörden müssen Arbeiten im Bereich der Geodaten der für die Geoinformation zuständigen Dienststelle melden, um die Koordination sicherzustellen. 6 Die Gemeinde kann für ihre Zwecke ein kommunales GIS einrichten. Die für die Geoinformation zuständige Dienststelle erlässt Richtlinien für die Integration der Geodienste des Kantons in das kommunale GIS. 4 Kataster und Informatikplattform
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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