Propose a change

Badeordnung für die öffentlichen Hallenbäder der Stadt Zug (Badeordnung Hallenbäder)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 3 Sicherheit

1 Die Badegäste sind verpflichtet, zu einem sicheren Badebetrieb beizutragen. Sie haben alles zu unterlassen, was ihre Sicherheit oder die Sicherheit anderer beeinträchtigen könnte. Verboten ist insbesondere: a) auf dem Beckenumgang herumzurennen; b) von den Längsseiten in die Becken zu springen; c) kopfüber in das Nichtschwimmerbecken zu springen; d) Mitbadende in das Schwimmbecken zu stossen bzw. zu werfen oder unterzutauchen; e) quer über die Bahnen zu schwimmen; f) in der Schwimmerzone aufblasbare Schwimmhilfen zu verwenden; g) sich als Nichtschwimmer in die Schwimmerzone zu begeben. 2 Kinder unter sechs Jahren dürfen das Hallenbad nur in Begleitung von handlungsfähigen Personen benützen. Dasselbe gilt für Personen, die unter epileptischen Anfällen, Herzkrankheiten oder ähnlichen Krankheiten leiden. Überdies dürfen sich solche Personen nur in der Nichtschwimmerzone des Beckens aufhalten. 3 Für jedes Hallenbad erstellt das Bildungsdepartement ein Sicherheitskonzept. Die jeweils geltenden Sicherheitsmassnahmen werden in einem Merkblatt bekannt gemacht. Die Bademeisterin bzw. der Bademeister kann bei Bedarf weitere Sicherheitsmassnahmen anordnen.

Your change, as a redline

§ 3 Sicherheit

1 Die Badegäste sind verpflichtet, zu einem sicheren Badebetrieb beizutragen. Sie haben alles zu unterlassen, was ihre Sicherheit oder die Sicherheit anderer beeinträchtigen könnte. Verboten ist insbesondere: a) auf dem Beckenumgang herumzurennen; b) von den Längsseiten in die Becken zu springen; c) kopfüber in das Nichtschwimmerbecken zu springen; d) Mitbadende in das Schwimmbecken zu stossen bzw. zu werfen oder unterzutauchen; e) quer über die Bahnen zu schwimmen; f) in der Schwimmerzone aufblasbare Schwimmhilfen zu verwenden; g) sich als Nichtschwimmer in die Schwimmerzone zu begeben. 2 Kinder unter sechs Jahren dürfen das Hallenbad nur in Begleitung von handlungsfähigen Personen benützen. Dasselbe gilt für Personen, die unter epileptischen Anfällen, Herzkrankheiten oder ähnlichen Krankheiten leiden. Überdies dürfen sich solche Personen nur in der Nichtschwimmerzone des Beckens aufhalten. 3 Für jedes Hallenbad erstellt das Bildungsdepartement ein Sicherheitskonzept. Die jeweils geltenden Sicherheitsmassnahmen werden in einem Merkblatt bekannt gemacht. Die Bademeisterin bzw. der Bademeister kann bei Bedarf weitere Sicherheitsmassnahmen anordnen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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