Propose a change

Badeordnung für die öffentlichen Hallenbäder der Stadt Zug (Badeordnung Hallenbäder)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 6 Ausschliessliche Benützung

1 Die Vergabe der Hallenbäder zur ausschliesslichen Benützung kann für eine Einzelbelegung oder für eine wiederkehrende Benützung zu bestimmten Zeiten (Dauerbelegung) erfolgen. 2 Während der ordentlichen Schulunterrichtszeit geniessen die Stadtschulen bei der Benützung der Hallenbäder Vorrang. Für die übrige Zeit liegt die Vergabe im Ermessen des Bildungsdepartements. 3 Das Bildungsdepartement lässt sich bei seinem Entscheid in der Regel von der nachstehenden Rangreihenfolge leiten: a) Stadtschulen Zug und Stadtverwaltung; b) Stadtzuger Vereine und andere gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Stadt Zug; c) andere Organisationen oder Personen mit Sitz bzw. Wohnsitz in der Stadt Zug; d) andere Benützerinnen und Benützer. 4 Für die ausschliessliche Benützung der Schwimmbecken erstellt das Bildungsdepartement einen Belegungsplan. 5 Gesuche um ausschliessliche Benützung können bis 20 Tage vor dem Anlass unter www.stadtzug.ch/hallenbad gestellt werden.

Your change, as a redline

§ 6 Ausschliessliche Benützung

1 Die Vergabe der Hallenbäder zur ausschliesslichen Benützung kann für eine Einzelbelegung oder für eine wiederkehrende Benützung zu bestimmten Zeiten (Dauerbelegung) erfolgen. 2 Während der ordentlichen Schulunterrichtszeit geniessen die Stadtschulen bei der Benützung der Hallenbäder Vorrang. Für die übrige Zeit liegt die Vergabe im Ermessen des Bildungsdepartements. 3 Das Bildungsdepartement lässt sich bei seinem Entscheid in der Regel von der nachstehenden Rangreihenfolge leiten: a) Stadtschulen Zug und Stadtverwaltung; b) Stadtzuger Vereine und andere gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Stadt Zug; c) andere Organisationen oder Personen mit Sitz bzw. Wohnsitz in der Stadt Zug; d) andere Benützerinnen und Benützer. 4 Für die ausschliessliche Benützung der Schwimmbecken erstellt das Bildungsdepartement einen Belegungsplan. 5 Gesuche um ausschliessliche Benützung können bis 20 Tage vor dem Anlass unter www.stadtzug.ch/hallenbad gestellt werden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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