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Abkommen vom 22. Januar 2025 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Kroatien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 18 Öffentlicher Dienst

1) a) Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften an eine natürliche Person für die diesem Vertragsstaat oder der Gebietskörperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, können nur in diesem Vertragsstaat besteuert werden. b) Diese Gehälter, Löhne und ähnlichen Vergütungen können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die Dienste in diesem Vertragsstaat geleistet werden und die natürliche Person in diesem Vertragsstaat ansässig ist und i) ein Staatsangehöriger dieses Vertragsstaates ist oder ii) nicht ausschliesslich deshalb in diesem Vertragsstaat ansässig geworden ist, um die Dienste zu leisten. 2) a) Ungeachtet des Abs. 1 können Ruhegehälter oder ähnliche Vergütungen (einschliesslich Pauschalzahlungen), die von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften oder aus einem von diesem Vertragsstaat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Vertragsstaat oder der Gebietskörperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, nur in diesem Vertragsstaat besteuert werden. b) Diese Ruhegehälter oder ähnlichen Vergütungen (einschliesslich Pauschalzahlungen) können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die natürliche Person in diesem Vertragsstaat ansässig ist und ein Staatsangehöriger dieses Vertragsstaates ist. 3) Auf Gehälter, Löhne, Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen (einschliesslich Pauschalzahlungen) für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer Geschäftstätigkeit eines Vertragsstaates oder einer seiner Gebietskörperschaften erbracht werden, sind die Art. 14, 15, 16 und 17 anzuwenden.

Your change, as a redline

Art. 18 Öffentlicher Dienst

1) a) Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften an eine natürliche Person für die diesem Vertragsstaat oder der Gebietskörperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, können nur in diesem Vertragsstaat besteuert werden. b) Diese Gehälter, Löhne und ähnlichen Vergütungen können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die Dienste in diesem Vertragsstaat geleistet werden und die natürliche Person in diesem Vertragsstaat ansässig ist und i) ein Staatsangehöriger dieses Vertragsstaates ist oder ii) nicht ausschliesslich deshalb in diesem Vertragsstaat ansässig geworden ist, um die Dienste zu leisten. 2) a) Ungeachtet des Abs. 1 können Ruhegehälter oder ähnliche Vergütungen (einschliesslich Pauschalzahlungen), die von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften oder aus einem von diesem Vertragsstaat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Vertragsstaat oder der Gebietskörperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, nur in diesem Vertragsstaat besteuert werden. b) Diese Ruhegehälter oder ähnlichen Vergütungen (einschliesslich Pauschalzahlungen) können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die natürliche Person in diesem Vertragsstaat ansässig ist und ein Staatsangehöriger dieses Vertragsstaates ist. 3) Auf Gehälter, Löhne, Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen (einschliesslich Pauschalzahlungen) für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer Geschäftstätigkeit eines Vertragsstaates oder einer seiner Gebietskörperschaften erbracht werden, sind die Art. 14, 15, 16 und 17 anzuwenden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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