Reglement über den Schutz von Personendaten in der Stadtverwaltung Luzern (Datenschutzreglement)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 10
8 Koordination 1 Die Koordination des Datenschutzes bei der Stadtverwaltung bzw. die Beratung und Ausbildung der Mitarbeitenden im Bereich Datenschutz erfolgt durch die Stadtkanzlei in Zusammenarbeit mit PIT. 2 Die Tätigkeiten der Stadtkanzlei umfassen insbesondere: a. Periodische Nachführung des Registers der Datensammlungen; b. Bearbeitung der Anfragen von Bevölkerung und Verwaltung aus dem Bereich Datenschutz; c. Überprüfung der Einführung neuer Applikationen in Zusammenarbeit mit PIT. 3 Die verantwortlichen Instanzen sind verpflichtet, die Stadtkanzlei bei der Erfüllung dieser Aufgaben zu unterstützen. Diese kann ungeachtet allfälliger Geheimhaltungsvorschriften bei Direktionen oder Dienstabteilungen der Stadtverwaltung schriftlich oder mündlich Auskünfte über die Bearbeitung von Personendaten einholen, Einsicht in Datensammlungen und ihre Unterlagen nehmen und sich das Bearbeiten von Personendaten vorführen lassen. 6–8 Fassung gemäss Änderung vom 29. Juni 2006, in Kraft seit 1. September 2006. Seite 5/6 Art. 11–15 9
Art. 10
8 Koordination 1 Die Koordination des Datenschutzes bei der Stadtverwaltung bzw. die Beratung und Ausbildung der Mitarbeitenden im Bereich Datenschutz erfolgt durch die Stadtkanzlei in Zusammenarbeit mit PIT. 2 Die Tätigkeiten der Stadtkanzlei umfassen insbesondere: a. Periodische Nachführung des Registers der Datensammlungen; b. Bearbeitung der Anfragen von Bevölkerung und Verwaltung aus dem Bereich Datenschutz; c. Überprüfung der Einführung neuer Applikationen in Zusammenarbeit mit PIT. 3 Die verantwortlichen Instanzen sind verpflichtet, die Stadtkanzlei bei der Erfüllung dieser Aufgaben zu unterstützen. Diese kann ungeachtet allfälliger Geheimhaltungsvorschriften bei Direktionen oder Dienstabteilungen der Stadtverwaltung schriftlich oder mündlich Auskünfte über die Bearbeitung von Personendaten einholen, Einsicht in Datensammlungen und ihre Unterlagen nehmen und sich das Bearbeiten von Personendaten vorführen lassen. 6–8 Fassung gemäss Änderung vom 29. Juni 2006, in Kraft seit 1. September 2006. Seite 5/6 Art. 11–15 9
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.