Propose a change

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Lettland über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 9 Verfahren und Kosten

1. Ersuchen um Information, um Koordination von Massnahmen oder andere Ersuchen um Hilfeleistung sind in schriftlicher Form zu stellen und zu begründen. In dringenden Fällen kann ein Ersuchen auch mündlich mit anschliessender unverzüglicher schriftlicher Bestätigung gestellt werden. 2. Die Hilfeleistung erfolgt direkt zwischen den zuständigen Behörden, sofern ein Ersuchen oder dessen Erledigung nach dem nationalen Recht nicht den Justizbehörden vorbehalten ist. Ist die ersuchte Polizeibehörde für die Erledigung nicht zuständig, so leitet sie das Ersuchen an die zuständige Behörde weiter. 3. Die zuständigen Behörden können einander auf eigene Initiative im Einzelfall Informationen zukommen lassen, die für den Empfänger zur Unterstützung bei der Abwehr von konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Bekämpfung von Straftaten notwendig erscheinen. 4. Die zuständigen Behörden der ersuchten Vertragspartei beantworten ein Ersuchen nach Absatz 1 so rasch wie möglich. Die ersuchte Behörde kann soweit erforderlich weitere Informationen anfordern. 5. Die Kosten für die Bearbeitung und Erledigung eines Ersuchens werden von der ersuchten Vertragspartei getragen, sofern nach Artikel 7 Absatz 4 nichts anderes vereinbart wird.

Your change, as a redline

Art. 9 Verfahren und Kosten

1. Ersuchen um Information, um Koordination von Massnahmen oder andere Ersuchen um Hilfeleistung sind in schriftlicher Form zu stellen und zu begründen. In dringenden Fällen kann ein Ersuchen auch mündlich mit anschliessender unverzüglicher schriftlicher Bestätigung gestellt werden. 2. Die Hilfeleistung erfolgt direkt zwischen den zuständigen Behörden, sofern ein Ersuchen oder dessen Erledigung nach dem nationalen Recht nicht den Justizbehörden vorbehalten ist. Ist die ersuchte Polizeibehörde für die Erledigung nicht zuständig, so leitet sie das Ersuchen an die zuständige Behörde weiter. 3. Die zuständigen Behörden können einander auf eigene Initiative im Einzelfall Informationen zukommen lassen, die für den Empfänger zur Unterstützung bei der Abwehr von konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Bekämpfung von Straftaten notwendig erscheinen. 4. Die zuständigen Behörden der ersuchten Vertragspartei beantworten ein Ersuchen nach Absatz 1 so rasch wie möglich. Die ersuchte Behörde kann soweit erforderlich weitere Informationen anfordern. 5. Die Kosten für die Bearbeitung und Erledigung eines Ersuchens werden von der ersuchten Vertragspartei getragen, sofern nach Artikel 7 Absatz 4 nichts anderes vereinbart wird.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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