§ 1
1 Der Kanton Zug beteiligt sich an den Aufbaukosten des OYM-Colleges im Rahmen des Kompetenzzentrums für Spitzenathletik und Forschung mit Standort im Kanton Zug an die OYM College AG mit 1 Million Franken.
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1 Der Kanton Zug beteiligt sich an den Aufbaukosten des OYM-Colleges im Rahmen des Kompetenzzentrums für Spitzenathletik und Forschung mit Standort im Kanton Zug an die OYM College AG mit 1 Million Franken.
1 Der Beitrag wird auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Colleges am Standort Cham ausgerichtet.
1 Die Volkswirtschaftsdirektion wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt. 1) BGS 111.1 GS 2019/056 1 417.2 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 27.06.2019 01.10.2019 Erlass Erstfassung GS 2019/056 417.2 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 27.06.2019 01.10.2019 Erstfassung GS 2019/056