Langtitel
Hinsichtlich Australiens kommt der Vertrag vom 29.3.1973 über die Auslieferung, BGBl. Nr. 718/1974, idF des Zusatzprotokolls vom 30.8.1985, BGBl. Nr. 661/1986 zur Anwendung. Kundmachung des Bundeskanzleramtes, betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zusatzabkommens zwischen Österreich und dem Vereinigten Königreiche von Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Auslieferung flüchtiger Verbrecher auf Australien und Neuseeland. StF: BGBl. Nr. 377/1935
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