Verordnung über Seilbahnen zur Personenbeförderung
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Change 1
Art. 46a Technische Leiter und Leiterinnen
1 Technische Leiter und Leiterinnen von eidgenössisch konzessionierten Anlagen müssen: a. die Berufsprüfung als Seilbahnfachmann oder Seilbahnfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis abgeschlossen haben; und b. über eine zweijährige seilbahnspezifische Betriebserfahrung verfügen. 2 Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation kann im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise als gleichwertig anerkennen. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 2. Sept. 2015 (AS 2015 3167). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 11. Okt. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 5831). Dienstleistungserbringer und Dienstleistungserbringerinnen, die sich auf das Abk. vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (SR 0.142.112.681) oder auf das Übereink. vom 4. Jan. 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA; SR 0.632.31) berufen können, müssen sich bei der zuständigen Behörde gemäss dem Verfahren melden, das im BG vom 14. Dez. 2012 über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen (SR 935.01) festgelegt ist.
Art. 46a Technische Leiter und Leiterinnen
1 Technische Leiter und Leiterinnen von eidgenössisch konzessionierten Anlagen müssen: a. die Berufsprüfung als Seilbahnfachmann oder Seilbahnfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis abgeschlossen haben; und b. über eine zweijährige seilbahnspezifische Betriebserfahrung verfügen. 2 Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation kann im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise als gleichwertig anerkennen. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 2. Sept. 2015 (AS 2015 3167). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 11. Okt. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 5831). Dienstleistungserbringer und Dienstleistungserbringerinnen, die sich auf das Abk. vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (SR 0.142.112.681) oder auf das Übereink. vom 4. Jan. 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA; SR 0.632.31) berufen können, müssen sich bei der zuständigen Behörde gemäss dem Verfahren melden, das im BG vom 14. Dez. 2012 über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen (SR 935.01) festgelegt ist.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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