Europäisches Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport (revidiert)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 1 Definitionen
1. Der Begriff «Internationaler Transport» bezeichnet jeden Transport von einem Land in ein anderes Land. Hierzu gehören jedoch nicht Transporte unter 50 km und Transporte zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. 2. Der Begriff «ermächtigter Tierarzt» bezeichnet einen von der zuständigen Behörde benannten Tierarzt. 3. Der Begriff «für den Transport von Tieren verantwortliche Person» bezeichnet die Person, welche die Gesamtaufsicht bei Organisation, Durchführung und Abschluss des Transports hat, ungeachtet dessen, ob die Aufgaben an andere Parteien während des Transports weitervergeben werden. Bei dieser Person handelt es sich gewöhnlich um die Person, die plant, Vorkehrungen trifft und die Bedingungen festlegt, die von anderen Parteien zu erfüllen sind. 4. Der Begriff «für das Wohlbefinden der Tiere beauftragte Person» bezeichnet die Person, die für die Betreuung der Tiere während des Transports unmittelbar verantwortlich ist. Dies kann der Betreuer oder der Fahrer eines Fahrzeugs bei gleicher Funktion sein. 5. Der Begriff «Transportbehältnis» bezeichnet jede Lattenkiste oder Box, jeden Behälter oder jedes sonstige feste Behältnis, das zum Transport von Tieren verwendet wird, das keinen Eigenantrieb hat oder nicht Teil (abnehmbar oder nicht) eines Transportmittels ist. 6. Der Begriff «Transporteur» bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Tiertransporte entweder auf eigene Rechnung oder für eine dritte Person durchführt.
Art. 1 Definitionen
1. Der Begriff «Internationaler Transport» bezeichnet jeden Transport von einem Land in ein anderes Land. Hierzu gehören jedoch nicht Transporte unter 50 km und Transporte zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. 2. Der Begriff «ermächtigter Tierarzt» bezeichnet einen von der zuständigen Behörde benannten Tierarzt. 3. Der Begriff «für den Transport von Tieren verantwortliche Person» bezeichnet die Person, welche die Gesamtaufsicht bei Organisation, Durchführung und Abschluss des Transports hat, ungeachtet dessen, ob die Aufgaben an andere Parteien während des Transports weitervergeben werden. Bei dieser Person handelt es sich gewöhnlich um die Person, die plant, Vorkehrungen trifft und die Bedingungen festlegt, die von anderen Parteien zu erfüllen sind. 4. Der Begriff «für das Wohlbefinden der Tiere beauftragte Person» bezeichnet die Person, die für die Betreuung der Tiere während des Transports unmittelbar verantwortlich ist. Dies kann der Betreuer oder der Fahrer eines Fahrzeugs bei gleicher Funktion sein. 5. Der Begriff «Transportbehältnis» bezeichnet jede Lattenkiste oder Box, jeden Behälter oder jedes sonstige feste Behältnis, das zum Transport von Tieren verwendet wird, das keinen Eigenantrieb hat oder nicht Teil (abnehmbar oder nicht) eines Transportmittels ist. 6. Der Begriff «Transporteur» bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Tiertransporte entweder auf eigene Rechnung oder für eine dritte Person durchführt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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