Propose a change

Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Republik Indien betreffend die Gewährung eines Transferkredits und eines Finanzhilfegeschenks

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 7

1. die indische Regierung verpflichtet sich, a) jeden zulasten des Transferkredits der schweizerischen Regierung bezogenen Betrag innert achtzehn Jahren, vom Tage seiner Beanspruchung an gerechnet, zurückzuzahlen. Während der ersten zwölf Jahre dieses Zeitraumes finden keine Rückzahlungen statt. Sie erfolgen in gleichen halbjährlichen Raten verteilt auf die restlichen sechs Jahre, wobei die erste Rate sechs Monate und die letzte Rate zweiundsiebzig Monate nach Ablauf der zwölfjährigen Karenzfrist fällig wird; b) jeden zulasten des Transferkredites des schweizerischen Bankenkonsortiums bezogenen Betrag innert zwölf Jahren, vom Tage seiner Beanspruchung an gerechnet, zurückzuzahlen. Während der ersten sechs Jahre dieses Zeitraumes finden keine Rückzahlungen statt. Sie erfolgen in gleichen halbjährlichen Raten verteilt auf die restlichen sechs Jahre, wobei die erste Rate sechs Monate und die letzte Rate zweiundsiebzig Monate nach Ablauf der sechsjährigen Karenzfrist fällig wird; c) die Zinsen auf den ausstehenden Kapitalbeträgen der Transferkredite der schweizerischen Regierung und des schweizerischen Bankenkonsortiums am Ende jedes Kalenderhalbjahres zu entrichten. Der Zinssatz für den Transferkredit der schweizerischen Regierung beträgt ein Prozent im Jahr. 2. Die indische Regierung behält sich vor, die aufgrund der Transferkredite der schweizerischen Regierung und des schweizerischen Bankenkonsortiums bezogenen Beträge ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.

Your change, as a redline

Art. 7

1. die indische Regierung verpflichtet sich, a) jeden zulasten des Transferkredits der schweizerischen Regierung bezogenen Betrag innert achtzehn Jahren, vom Tage seiner Beanspruchung an gerechnet, zurückzuzahlen. Während der ersten zwölf Jahre dieses Zeitraumes finden keine Rückzahlungen statt. Sie erfolgen in gleichen halbjährlichen Raten verteilt auf die restlichen sechs Jahre, wobei die erste Rate sechs Monate und die letzte Rate zweiundsiebzig Monate nach Ablauf der zwölfjährigen Karenzfrist fällig wird; b) jeden zulasten des Transferkredites des schweizerischen Bankenkonsortiums bezogenen Betrag innert zwölf Jahren, vom Tage seiner Beanspruchung an gerechnet, zurückzuzahlen. Während der ersten sechs Jahre dieses Zeitraumes finden keine Rückzahlungen statt. Sie erfolgen in gleichen halbjährlichen Raten verteilt auf die restlichen sechs Jahre, wobei die erste Rate sechs Monate und die letzte Rate zweiundsiebzig Monate nach Ablauf der sechsjährigen Karenzfrist fällig wird; c) die Zinsen auf den ausstehenden Kapitalbeträgen der Transferkredite der schweizerischen Regierung und des schweizerischen Bankenkonsortiums am Ende jedes Kalenderhalbjahres zu entrichten. Der Zinssatz für den Transferkredit der schweizerischen Regierung beträgt ein Prozent im Jahr. 2. Die indische Regierung behält sich vor, die aufgrund der Transferkredite der schweizerischen Regierung und des schweizerischen Bankenkonsortiums bezogenen Beträge ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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