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V vom 30. November 2021 über die berufliche Grundbildung Bindetechnologin/Bindetechnologe mit Fähigkeitszeugnis (FZ)

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Change 1

What to do with it
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Art. 8 Überbetriebliche Kurse

1) Die überbetrieblichen Kurse umfassen 24 Tage zu acht Stunden. 2) Die Tage und die Inhalte sind wie folgt auf vier Kurse aufgeteilt: Schwerpunkte/ Dauer Industrie Handwerk Lehrjahr Kurse Handlungskompetenzen 1 1 Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz sicherstellen (Art. 4 Bst. a Ziff. 1) X X Berechnungen im Weiterverarbeitungsprozess vornehmen (Art. 4 Bst. a Ziff. 2) X X Fertigungsmaterialien, Hilfsmaterialien und Bedruckstoffe gemäss ihrem Einsatz in der Weiterverarbeitung auswählen (Art. 4 Bst. a Ziff. 4) X X Kommunikation mit Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern sowie Kundinnen/Kunden sicherstellen (Art. 4 Bst. a Ziff. 6) X X Weiterverarbeitungsmaschinen und -systeme sowie Peripheriegeräte für den Weiterverarbeitungsauftrag einrichten und Umstellarbeiten ausführen (Art. 4 Bst. b Ziff. 2) X X Bedruckte Papierbogen und -bahnen weiterverarbeiten (Art. 4 Bst. b Ziff. 4) X X Anzahl Tage 3 3 2 2 Berechnungen im Weiterverarbeitungsprozess vornehmen (Art. 4 Bst. a Ziff. 2) X X Kommunikation mit Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern sowie Kundinnen/Kunden sicherstellen (Art. 4 Bst. a Ziff. 6) X X Fertigungsablauf für den Weiterverarbeitungsauftrag erarbeiten (Art. 4 Bst. b Ziff. 1) X X Weiterverarbeitungsmaschinen und -systeme sowie Peripheriegeräte für den Weiterverarbeitungsauftrag einrichten und Umstellarbeiten ausführen (Art. 4 Bst. b Ziff. 2) X X Weiterverarbeitungsprozess von Printprodukten überwachen und sicherstellen (Art. 4 Bst. b Ziff. 3) X X bedruckte Papierbogen und -bahnen weiterverarbeiten (Art. 4 Bst. b Ziff. 4) X X Buchblöcke oder Broschuren herstellen und mit Zusatzelementen ausstatten (Art. 4 Bst. b Ziff. 5) X X Buchdecken oder Broschurumschläge verarbeiten (Art. 4 Bst. b Ziff. 6) X X ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse vollautomatisch oder halbautomatisch binden (Art. 4 Bst. c Ziff. 1) X X ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse manuell oder halbautomatisch binden (Art. 4 Bst. c Ziff. 2) X X Anzahl Tage 6 6 3 3 Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz sicherstellen (Art. 4 Bst. a Ziff. 1) X X Fertigungsmaterialien, Hilfsmaterialien und Bedruckstoffe gemäss ihrem Einsatz in der Weiterverarbeitung auswählen (Art. 4 Bst. a Ziff. 4) X X Fertigungsablauf für den Weiterverarbeitungsauftrag erarbeiten (Art. 4 Bst. b Ziff. 1) X X Weiterverarbeitungsmaschinen und -systeme sowie Peripheriegeräte für den Weiterverarbeitungsauftrag einrichten und Umstellarbeiten ausführen (Art. 4 Bst. b Ziff. 2) X X bedruckte Papierbogen und -bahnen weiterverarbeiten (Art. 4 Bst. b Ziff. 4) X X Buchdecken oder Broschurumschläge verarbeiten (Art. 4 Bst. b Ziff. 6) X X ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse vollautomatisch oder halbautomatisch binden (Art. 4 Bst. c Ziff. 1) X ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse manuell oder halbautomatisch binden (Art. 4 Bst. c Ziff. 2) X Kartonage und Spezialmaterialien handwerklich verarbeiten (Art. 4 Bst. c Ziff. 3) X Weiterverarbeitungsmaschinen instand halten (Art. 4 Bst. d Ziff. 1) X X Störungen an Weiterverarbeitungsmaschinen erkennen und Massnahmen ergreifen (Art. 4 Bst. d Ziff. 2) X X Anzahl Tage 6 6 4 4 Fertigungsmaterialien, Hilfsmaterialien und Bedruckstoffe gemäss ihrem Einsatz in der Weiterverarbeitung auswählen (Art. 4 Bst. a Ziff. 4) X X Fertigungsablauf für den Weiterverarbeitungsauftrag erarbeiten (Art. 4 Bst. b Ziff. 1) X X Buchdecken oder Broschurumschläge verarbeiten (Art. 4 Bst. b Ziff. 6) X Halbfabrikate der Bindetechnologie zusammenführen, endverarbeiten und verpacken (Art. 4 Bst. b Ziff. 7) X X ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse vollautomatisch oder halbautomatisch binden (Art. 4 Bst. c Ziff. 1) X ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse manuell oder halbautomatisch binden (Art. 4 Bst. c Ziff. 2) X Kartonage und Spezialmaterialien handwerklich verarbeiten (Art. 4 Bst. c Ziff. 3) X Weiterverarbeitungsmaschinen instand halten (Art. 4 Bst. d Ziff. 1) X Anzahl Tage 9 9 Total 24 24 3) Im letzten Semester der beruflichen Grundbildung dürfen keine überbetrieblichen Kurse stattfinden.

Your change, as a redline

Art. 8 Überbetriebliche Kurse

1) Die überbetrieblichen Kurse umfassen 24 Tage zu acht Stunden. 2) Die Tage und die Inhalte sind wie folgt auf vier Kurse aufgeteilt: Schwerpunkte/ Dauer Industrie Handwerk Lehrjahr Kurse Handlungskompetenzen 1 1 Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz sicherstellen (Art. 4 Bst. a Ziff. 1) X X Berechnungen im Weiterverarbeitungsprozess vornehmen (Art. 4 Bst. a Ziff. 2) X X Fertigungsmaterialien, Hilfsmaterialien und Bedruckstoffe gemäss ihrem Einsatz in der Weiterverarbeitung auswählen (Art. 4 Bst. a Ziff. 4) X X Kommunikation mit Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern sowie Kundinnen/Kunden sicherstellen (Art. 4 Bst. a Ziff. 6) X X Weiterverarbeitungsmaschinen und -systeme sowie Peripheriegeräte für den Weiterverarbeitungsauftrag einrichten und Umstellarbeiten ausführen (Art. 4 Bst. b Ziff. 2) X X Bedruckte Papierbogen und -bahnen weiterverarbeiten (Art. 4 Bst. b Ziff. 4) X X Anzahl Tage 3 3 2 2 Berechnungen im Weiterverarbeitungsprozess vornehmen (Art. 4 Bst. a Ziff. 2) X X Kommunikation mit Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern sowie Kundinnen/Kunden sicherstellen (Art. 4 Bst. a Ziff. 6) X X Fertigungsablauf für den Weiterverarbeitungsauftrag erarbeiten (Art. 4 Bst. b Ziff. 1) X X Weiterverarbeitungsmaschinen und -systeme sowie Peripheriegeräte für den Weiterverarbeitungsauftrag einrichten und Umstellarbeiten ausführen (Art. 4 Bst. b Ziff. 2) X X Weiterverarbeitungsprozess von Printprodukten überwachen und sicherstellen (Art. 4 Bst. b Ziff. 3) X X bedruckte Papierbogen und -bahnen weiterverarbeiten (Art. 4 Bst. b Ziff. 4) X X Buchblöcke oder Broschuren herstellen und mit Zusatzelementen ausstatten (Art. 4 Bst. b Ziff. 5) X X Buchdecken oder Broschurumschläge verarbeiten (Art. 4 Bst. b Ziff. 6) X X ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse vollautomatisch oder halbautomatisch binden (Art. 4 Bst. c Ziff. 1) X X ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse manuell oder halbautomatisch binden (Art. 4 Bst. c Ziff. 2) X X Anzahl Tage 6 6 3 3 Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz sicherstellen (Art. 4 Bst. a Ziff. 1) X X Fertigungsmaterialien, Hilfsmaterialien und Bedruckstoffe gemäss ihrem Einsatz in der Weiterverarbeitung auswählen (Art. 4 Bst. a Ziff. 4) X X Fertigungsablauf für den Weiterverarbeitungsauftrag erarbeiten (Art. 4 Bst. b Ziff. 1) X X Weiterverarbeitungsmaschinen und -systeme sowie Peripheriegeräte für den Weiterverarbeitungsauftrag einrichten und Umstellarbeiten ausführen (Art. 4 Bst. b Ziff. 2) X X bedruckte Papierbogen und -bahnen weiterverarbeiten (Art. 4 Bst. b Ziff. 4) X X Buchdecken oder Broschurumschläge verarbeiten (Art. 4 Bst. b Ziff. 6) X X ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse vollautomatisch oder halbautomatisch binden (Art. 4 Bst. c Ziff. 1) X ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse manuell oder halbautomatisch binden (Art. 4 Bst. c Ziff. 2) X Kartonage und Spezialmaterialien handwerklich verarbeiten (Art. 4 Bst. c Ziff. 3) X Weiterverarbeitungsmaschinen instand halten (Art. 4 Bst. d Ziff. 1) X X Störungen an Weiterverarbeitungsmaschinen erkennen und Massnahmen ergreifen (Art. 4 Bst. d Ziff. 2) X X Anzahl Tage 6 6 4 4 Fertigungsmaterialien, Hilfsmaterialien und Bedruckstoffe gemäss ihrem Einsatz in der Weiterverarbeitung auswählen (Art. 4 Bst. a Ziff. 4) X X Fertigungsablauf für den Weiterverarbeitungsauftrag erarbeiten (Art. 4 Bst. b Ziff. 1) X X Buchdecken oder Broschurumschläge verarbeiten (Art. 4 Bst. b Ziff. 6) X Halbfabrikate der Bindetechnologie zusammenführen, endverarbeiten und verpacken (Art. 4 Bst. b Ziff. 7) X X ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse vollautomatisch oder halbautomatisch binden (Art. 4 Bst. c Ziff. 1) X ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse manuell oder halbautomatisch binden (Art. 4 Bst. c Ziff. 2) X Kartonage und Spezialmaterialien handwerklich verarbeiten (Art. 4 Bst. c Ziff. 3) X Weiterverarbeitungsmaschinen instand halten (Art. 4 Bst. d Ziff. 1) X Anzahl Tage 9 9 Total 24 24 3) Im letzten Semester der beruflichen Grundbildung dürfen keine überbetrieblichen Kurse stattfinden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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