412.3301 Schaffung einer Heilpädagogischen Hilfsschule Gemeindebeschluss vom 4. März 19561 1. 1 Es wird eine Heilpädagogische Hilfsschule geschaffen. Sie bezweckt, Kinder in ihren geistigen und körperlichen Veranlagungen unentgeltlich zu fördern, die wegen Schwachsinns von der öffentlichen Schule ausgeschlossen sind, aber nicht in einer Anstalt, sondern in der Familie leben und deren Eltern in der Stadt Zürich wohnen. 2 Der Besuch der Schule ist freiwillig. 2. Kinder, welche die Volksschule wegen körperlicher Gebrechen nicht besuchen können, werden unentgeltlich einzeln unterrichtet. 1 BS 2, 159.
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Schaffung einer Heilpädagogischen Hilfsschule
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